Ausstattungsklassen

Je nach Anwendungsgebiet und Nutzung muss bei Arbeiten im absturzgefährdetem Bereich eine andere Ausstattung genutzt werden. Diese wird In vier Klassen unterteilt, die in der DGUV Information 201-056 definiert sind. Bereits wenn die Schutzmaßnahmen geplant werden sollte darauf geachtet werden, dass Kollektivschutz immer Vorrang zu persönlichem Schutz haben sollte. Das bedeutet, dass zunächst Schutzmaßnahmen gebraucht und verbaut werden sollten, die kollektiv alle Nutzer schützen, bevor auf die PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) zurückgegriffen werden muss. Eine ähnliche Priorität hat das sogenannte Gebot der Prävention (vgl. DGUVV 1), die besagt, dass ein System, welches den Absturz verhindert einem System vorgezogen werden sollte, welches den Absturz dämpft, um schwere Verletzungen zu vermeiden. Um nun die geeignete Ausstattung vor Ort zu haben, unterscheidet die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) vier Ausstattungsklassen.

Ausstattungsklasse 4

In der Ausstattungsklasse 4 befinden sich Schutzmaßnamen, die Privatpersonen das Betreten der Dachfläche, beziehungsweise der Arbeitsbereiche ermöglichen. Hierbei handelt es sich um Vorschriften, wie beispielsweise aktuell geltende Bauvorschriften, aber auch explizite Vorschriften bezüglich Fluchtwegen.

Ausstattungsklasse 3

Absturzgefährdete Bereiche und die Absturzkante selbst werden durch bauliche, kollektiv schützende Maßnahmen gesichert. Hierzu werden meistens Geländer oder ein Seitenschutz verwendet. Durch die Ausstattungsklasse 3 wird es ungeschultem Personal ermöglicht, den Bereich oder die Dachfläche zu betreten. Es ist keine Unterweisung der Nutzer nötig.

Ausstattungsklasse 2

Unter die Ausstattungsklasse 2 fallen unter anderem Seilsicherungssysteme, aber auch Schienensicherungssysteme, die horizontal entlang der Absturzkante angebracht sind. An diesem können sich dann nach DGUV Regel 112-198 („Benutzung von PSAgA“) eingewiesene Personen mit ihrer persönlichen Schutzausrüstung sichern. Seilsicherungssysteme und Schienensicherungssysteme dienen hierbei als Rückhaltesystem, welches das Arbeiten entlang der Absturzkante ermöglicht, die Nutzer aber präventiv vor einem Absturz sichert. An exponierten Stellen des Systems, kann es auch durch Einzelanschlagpunkte ergänzt werden, wenn nötig.

Ausstattungsklasse 1

Ein Sicherungssystem der Ausstattungsklasse 1 beinhaltet Einzelanschlagpunkte, die sowohl einen gewissen Abstand zueinander, als auch zur Absturzkante haben müssen, um die Arbeit auf der gesamten Dachfläche zu ermöglichen. In diesen Systemen der Klasse 1 dürfen sich ausschließlich unterwiesene Fachpersonen bewegen, da die Einzelanschlagpunkte nur punktuell gegen Absturz sichern. Arbeitet das Personal entlang der Absturzkante, so ist ein Absturz möglich, wird jedoch durch die PSAgA und das entsprechende Auffangsystem oder einzelne falldämpfende Elemente aufgefangen. Auch bei einem gedämpften Sturz können Verletzungen auftreten, sodass der Verunfallte schnellstmöglich geborgen und von einem Arzt untersucht werden sollte. Auch temporäre Seilsicherungssysteme werden der Ausstattungsklasse 1 zugeordnet. Bei korrekter Verwendung erhöhen sie natürlich die Sicherheit des Anwenders, gehören jedoch nicht zu der baulichen Anlage, sondern werden nach zum Beispiel der Fertigstellung des Baus wieder abgebaut.

Die richtige Ausstattungsklasse wählen

Welche Ausstattungsklasse für ein Projekt oder ein Gebäude am besten geeignet ist, hängt davon ab, wie häufig die Fläche betreten wird und von welchen Personen. Grundsätzlich gelten folgende Richtlinien:

Für unterwiesenes Fachpersonal und geringer Nutzungsintervall gilt Klasse 1, mittlerer Nutzungsintervall Klasse 2 und bei hoher Nutzung Klasse 3. Für nicht unterwiesenes Personal kommt grundsätzlich Klasse 3 in Frage. Für den öffentlichen Zugang und Privatpersonen werden ausschließlich Sicherungssysteme mit der Ausstattungsklasse 4 genutzt. Hierbei ist das Nutzungsintervall im Laufe einer Gefährdungsbeurteilung individuell zu bestimmen.

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