Auffangeinrichtung Absturzsischerung

Auffangeinrichtung

Bei der Arbeit in absturzgefährdeten Bereichen ist es besonders wichtig, die Arbeiter davor zu bewahren, einen tödlichen Absturz zu erleiden. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten, wie Persönliche und bauliche Schutzmaßnamen. Eine davon ist eine Auffangeinrichtung. Diese ist kollektiv wirksam, das bedeutet, dass nicht nur eine Person gesichert ist, sondern alle Arbeiter in dem Bereich der Auffangeinrichtung. Die Definition einer Auffangeinrichtung steht in den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1 und beschreibt diese als dauerhaft wirksame Einrichtung, die eine abstürzende Person ohne das einwirken dieser auffängt und somit einen tiefen oder weiteren Sturz verhindert. Unter diese Definition fallen zum Beispiel Schutzgerüste, -netze und-wände.

Wichtiges zur Anbringung

Beträgt die Neigung der zu sichernden Flächen einen Winkel von unter 22,5°, so müssen bestimmte Regelungen der DGUV Vorschrift 39 eingehalten werden, um Höhenunterschiede zwischen dem Arbeitsbereich und der Auffangeinrichtung sicher zu überbrücken. Bei Ausleger-, Hänge- und Konsolgerüsten beträgt der maximale Höhenunterschied 3m, bei Dachfanggerüsten nur 1,5m, sonstige Fanggerüste liegen bei 2m. Bei Auffangnetzten beträgt der maximale Höhenunterschied 6m. Ab einem Winkel von 22,5° bis 60° kann es zu einer Abrutscht Gefahr durch den steileren Winkel kommen. In einer solchen Arbeitsumgebung darf sich die Auffangeinrichtung, unabhängig von seiner Art, maximal 5m unter dem Arbeitsbereich oder Verkehrsweg befinden.

Was passiert nach dem Schutz durch eine Auffangeinrichtung?

Trotz, dass eine Auffangeinrichtung das Schlimmste verhindert, muss mit Verletzungen gerechnet werden. Durch den verkürzten aber dennoch ernsten Sturz, kann der Verunfallte falsch aufkommen und daher Verletzungen davontragen. In manchen Fällen ist es sogar möglich, dass sich die verunfallte Person nicht selbst auf der Situation befreien kann. Um in dieser Situation dennoch ein en kühlen Kopf zu bewahren und die Person richtig zu unterstützen, muss der Unternehmer bei der Nutzung einer Auffangeinrichtung auch ein Rettungskonzept vorweisen, welches die Helfer in einem Absturzfall anleitet und unterstützt. Ebenfalls dort aufgeführt ist, dass für Verunfallte ein Rettungsgurt verfügbar sein muss, um ihn zuverlässig ins Rettungssystem aufnehmen zu können.

Wichtig ist: Eine Auffangeinrichtung sollte immer als letztes Schutzmittel betrachtet werden. Eine Persönliche Schutzausstattung gegen Absturz oder Anschlageinrichtungen sollen immer vorgezogen werden, damit es gar nicht erst zu einem Absturz kommen kann.

 

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