Dokumentation von Anschlagseinrichtungen

Grundsätzlich gibt es eine Dokumentationspflicht, wenn Absturzeinrichtungen montiert oder gewartet werden. Notwendig ist die Dokumentation, weil besonders die Verankerung der Systemstützen oder Anschlagpunkte oft nicht mehr einsehbar sind nach der Montage. Liegen alle benötigten Daten in der Dokumentation vor, kann später eine Wiederholungs- und Sichtprüfung durchgeführt werden.

Was ist in der Dokumentation von Anschlageinrichtungen enthalten?

Neben bestimmten Eckdaten wie dem Montageunternehmen, dem ausführendem Monteur und dem Hersteller der Anschlageinrichtung müssen alle verbauten Produkte mit genauen Bezeichnungen, sowie eine Liste und die Details ihrer Befestigung im Untergrund angegeben sein mit Angabe der zulässigen Zug- und Querkraft und der zulässigen Anzahl der Benutzer. Auch, dass die Montage aller Materialien nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde, muss schriftlich festgehalten sein. Zusätzlich zum Standort des Objekts muss auch ein detaillierter Plan in der Dokumentation enthalten sein, in dem die genaue Position der Anschlageinrichtungen angegeben wird, damit eine sichere Nutzung der Anschlageinrichtungen gewährleistet werden kann und z.B. bei Schnee ihre Position problemlos lokalisiert werden kann.

Die genaue Position der Anschlageinrichtungen ist auch im sogenannten Dach-Schemaplan verzeichnet, welcher für jeden ersichtlich am Bauwerk angebracht sein muss (z.B. am Dachausstieg).

Wenn mehrere Anschlageinrichtungen auf der dokumentierten Fläche montiert sind, müssen diese zweifelsfrei zuzuordnen sein, entweder durch eine fortlaufende Nummerierung oder durch die Dokumentation. Ist diese Zuordnung nicht möglich, muss sie spätestens im Rahmen der Wiederholungsprüfung erfolgen.

Nicht zwingend erforderlich, aber trotzdem sinnvoll ist auch eine Dokumentation der Anschlageinrichtungen per Foto, besonders um Details, die im Endzustand nicht mehr einsehbar sind (wie z.B. Befestigungsmittel und Befestigungsuntergrund), zu dokumentieren.

Jährliche Wartung und Überprüfung

Mindestens alle 12 Monate müssen Anschlageinrichtungen von einem Sachkundigen überprüft und  gewartet werden. Das Vorhandensein einer vollständigen Montagedokumentation ist für diese Prüfung unerlässlich.

Eine Freigabe der Anschlageinrichtung ohne eine Montagedokumentation ist nicht möglich. Fehlt die Dokumentation, wird die Anlage erstmal gesperrt. Sollte der Hersteller nicht mehr zu ermitteln sein, muss die Anlage schlimmstenfalls gemäß DGUV-Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ ersetzt werden.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die Überprüfung durch den Sachkundigen erfolgen und muss ebenfalls vorschriftsmäßig dokumentiert werden. Sie wird dem Auftraggeber nach der erfolgreichen Prüfung und Wartung ausgehändigt.

Vorgaben für die Dokumentationserstellung

Die DGUV und die Berufsgenossenschaften bieten für die Erstellung einer lückenlosen Dokumentation Vorlagen an. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, Apps und Web-Tools zu nutzen, um die Montage- und Wartungsdokumentation digital zu erstellen, einzusehen und zu pflegen. Die digitale Dokumentation bietet eine bessere Verfügbarkeit der Unterlagen und auch eine höhere Transparenz und wird deshalb gerne genutzt.Außerdem gibt es verschiedene Firmen, die den Service eines Wartungsvertrags anbieten und den unterbrechungsfreien Betrieb der Anschlageinrichtung durch die regelmäßige Prüfung garantieren.

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