Absturzsicherungen – Ein wichtiges Thema in der Arbeitssicherheit

Absturzsicherungen NRW

Absturzsicherungen retten Leben und sind Pflicht.

Absturzsicherungen sind Vorrichtungen, die einen Sturz von einem Dach oder einem erhöhten Bereich verhindern. Diese kann je nach Anwendungsort sehr unterschiedlich aussehen. Gefährliche Bereiche müssen hierbei nicht immer hohe Dächer sein. Teilweise müssen auch Fenster, Balkone und Bereiche welche über Absturzkanten verfügen, gesichert werden.

Der Gesetzgeber schreibt eine Absturzsicherung in vielen Fällen vor. Wir versuchen, Ihnen hier einen kurzen Überblick zu geben, ob dies auch in Ihrer Situation  der Fall ist.

Noch einfacher ist es natürlich, wenn Sie uns anrufen und einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren:

02832 9789666

Absturzsicherungen für Dächer

Haben Sie Fragen zu Absturzsicherungen?

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns darauf, Ihnen mehr über die Wartung, Planung und Montage von Absturzsicherungen zu erzählen.

WAS BEDEUTET ABSTURZSICHERUNG?

Um einen Absturz von Personen oder Material von einem Dach zu verhindern, nutzt man sogenannte Absturzsicherung. Der Begriff Absturzsicherung umfasst Praktiken und Vorrichtungen, die Abstürze in gefährdeten Bereichen verhindern sollen.

WELCHE ABSTURZSICHERUNG GIBT ES?

Es wird zwischen der primären Absturzsicherung und der sekundären Absturzsicherung unterschieden.

Bei der primären Absturzsicherung ist eine Vorrichtung angebracht, welche verhindert das Personen in die Nähe der Absturzkante gelangen und somit wird ein Absturz in gefährdeten Bereichen verhindert.

Bei der sekundären Absturzsicherung handelt es sich um Sicherung vor einem Absturz für Personen und Material, dies können Anschlagpunkte und Seilsicherungssysteme auf Flachdächern oder Sicherheitsdachhaken auf Steildächern sein.

Was fällt unter den so genannten gefährdenten Bereich?

Nicht nur hohe Dächer fallen unter den sogenannten gefährdeten Bereichen, sondern auch Fenster oder Balkone. Wenn diese über eine Absturzkante verfügen, welche eine Sturzhöhe hat, die zu Verletzungen führen kann, muss diese abgesichert sein.

Ab wann und welcher Höhe ist Absturzsicherung erforderlich?

In der Regel sind Vorrichtungen zur Absturzsicherung ab einer Absturzhöhe von 2m nötig. Absturzsicherungen auf Dächern werden ab einer Höhe von 3m benötigt.

Allerdings ist die Frage, wann eine Absturzsicherung erforderlich ist, schwer zu beantworten.

In Deutschlang gibt es verschiedene Vorschriften (DGUV, ASR). Die eindeutigste Reglung (gültig für Bauarbeiten) entnehmen wir hier im Anhang. 5.2 ABS.2 ArbStättV:

(2) Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Baustellen verhindern, müssen vorhanden sein:

1.unabhängig von der Absturzhöhe bei

  1. a) Arbeitsplätzen am und über Wasser oder an und über anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,
  2. b) Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,
  3. bei mehr als 1 Meter Absturzhöhe an Wandöffnungen, an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen sowie
  4. bei mehr als 2 Meter Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen.

In der Regel sind also Vorrichtungen zur Absturz­si­cher­ung ab einer Absturzhöhe von 2m nötig. Absturz­si­cher­ungen auf Dächern werden meistens ab 3m Absturzhöhe benötigt.

Die Absturzhöhen sind allerdings nicht starr festgelegt und können sich individuell, auch unter Einbeziehung der folgenden Faktoren, unterscheiden.

  • Wie hoch ist die Absturzhöhe (Höhenunterschied)?
  • Wie groß ist der Abstand zu Absturzkante?
  • Wie ist der Untergrund beschaffen, auf dem die Absturz­si­cher­ung errichtet werden soll?
  • Wie ist der Untergrund der tieferliegenden Fläche beschaffen?
  • Sollen Personengruppen oder Individual-Personen geschützt werden?

Montage und Wartung von Absturzsicherung

Neben der Montage von Absturzsicherung hat die Wartung eine große Bedeutung. Wenn Sie nähere Informationen zur Wartung von Absturzsicherung benötigen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Um Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zukommen zu lassen, benötigen wir einige Informationen wie zum Beispiel, um welches Bauvorhaben es sich handelt, wie hoch ist das Gebäude, handelt es sich um ein Flachdach oder ein Spitzdach, oder auch auf welches Untergrund treffen wir auf dem Dach Ihres Bauvorhabens, um somit auch die richtige Auswahl der von uns angebotenen Materialien zu wählen.

Haben wir alle Informationen zusammen, setzten wir uns unverzüglich an die Bearbeitung für Ihr Angebot.

Selbstverständlich erstellen wir nicht nur das für Sie passende Angebot, sondern sind auch als Partner an Ihrer Seite, wenn es an die Montage und Wartung Ihrer Absturzsicherung geht.

Gerne können Sie uns bei Rückfragen telefonisch erreichen und natürlich können wir auch gerne einen Termin zur Aufnahme, der zu verbauenden oder zu wartenden Absturzsicherung vereinbaren.

Sachkundige bei Absturzsischerung

Als Sachkundige werden diejenigen Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Weiterbildung oder Erfahrung in der Lage sind, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie Sekuranten umfassend prüfen zu können. Fachpersonal zeichnet sowohl technisches als auch rechtliches Wissen aus, unter anderem bezüglich zulässiger DIN-Normen, Vorschriften der Genossenschaften, des gesetzlichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Über welche Inhalte ausgewiesene Sachkundige informiert sein müssen, ist im DGUV-Grundsatz 312-906 (BGG 906 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gegen Absturz“) nachzulesen.

Wer trägt die Verantwortung für die richtige Absturzsicherung?

Hierbei ist es wichtig zu wissen das ein Absturz und somit auch die Absturzsicherung, alle am Bau beteiligten Personen betrifft. Somit trägt sowohl das Unternehmen, die Beschäftigten, die Bauherren sowie die Planer die Verantwortung für die Sicherheit.

Um Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zukommen zu lassen, benötigen wir einige Informationen wie zum Beispiel, um welches Bauvorhaben es sich handelt, wie hoch ist das Gebäude, handelt es sich um ein Flachdach oder ein Spitzdach, oder auch auf welches Untergrund treffen wir auf dem Dach Ihres Bauvorhabens, um somit auch die richtige Auswahl der von uns angebotenen Materialien zu wählen.

Ist es nötig eine Absturzsicherung zu haben und was muss noch beachtet werden?

Neben der Montage wird ebenfalls die jährliche Prüfung und Wartung für Absturzsicherungen durchgeführt. Diese beinhaltet eine formelle – und praktische Prüfung. Ist die formelle Prüfung bereits fehlerhaft, erfolgt eine Sperrung der Anlage und es folgt wie in der Montage eine komplette Überarbeitung des Systems. Die formelle Prüfung sieht die Prüfung der Montagedokumentation vor. Die praktische Prüfung wird vorgegeben durch den Hersteller als auch durch die DGUV. Es wird eine Rüttelprobe durchgeführt. (Prüfung ob etwas lose ist). Alle schraubbaren Gegenstände werden mit Herstellerangaben nachgezogen und auf Funktion geprüft. Diese Schritte werden ebenfalls dokumentiert. Hierfür sind keinerlei Dachöffnungs- oder Schließtätigkeiten vorgesehen. Die Fehler oder Schadenquote ist durch die ausführliche Dokumentation und Kontrolle sehr gering.

Eine Absturzsicherung ist in Deutschland Pflicht und somit unumgänglich.

Die Absturzsicherung darf nur durch ein Fachunternehmen verbaut, abgenommen und geprüft werden.

Um eine normgerechte Sicherungslösung zu erhalten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir erarbeiten für Sie das passende Absturzsicherungssystem.

Wartung bei Absturzsicherung?

Wichtig ist es zu wissen, dass die EN 795 und DGUV eine jährliche Prüfung der Absturzsicherung verlangt und dieses zur Pflicht macht, um die Absturzsicherung in einem gebrauchssicheren Zustand zu halten, gerne sind wir auch hier für die nächsten Jahre ihr Partner.

Einmal im Jahr kommen wir auf Sie zu und vereinbaren mit Ihrem Einverständnis einen Termin zur Wartung der verbauten Absturzsicherung.

Was beinhaltet eine jährliche Prüfung und Wartung von Absturzsischerung?

Die jährliche Prüfung besteht aus der Formalprüfung und der Sicht- & Funktionskontrolle.

Die Formalprüfung fordert die Überprüfung der Montagedokumentation und, falls vorhanden, die vorangegangenen Wartungsdokumentationen auf Richtigkeit.

Die Sicht- und Funktionsprüfung sieht eine Überprüfung auf Korrosion, Verformungen, Risse, lose Teile etc. der Systemkomponenten vor. Hier bei sind die Angaben des Herstellers maßgebend zb.  Drehmomente und Rüttelprobe. Dies Bedarf Aufgrund der vielen Hersteller und unzähligen Artikeln an einem großen Erfahrungsschatz.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen inklusive die erforderlichen Kennzeichnungen und Dokumentationen für die Berufsgenossenschaft und Ihren Sicherheitsbeauftragten vor Ort aus.

Wer braucht eine
Absturz­si­cher­ung?

Insbesondere Arbeitsplätze die höhergelegen sind, müssen zum Schutz der Arbeitskräfte mit Absturz­si­cher­ungen versehen werden. Hier sind insbesondere Arbeitsplätze auf Flachdächern zu nennen. Arbeiter die zur Montage oder zu Wartungsarbeiten in Höhen arbeiten, werden über Anschlageinrichtungen oder Seilsicherungssysteme gesichert.

Dabei schreibt der Gesetzgeber ganz konkret vor, dass bei Arbeiten in einer Höhe, bei der Absturzgefahr besteht, vom Arbeitgeber Vorkehrungen zur Absturzsicherung getroffen werden müssen.

In der Regel sind also Vorrichtungen zur Absturz­si­cher­ung ab einer Absturzhöhe von 2m nötig. Absturz­si­cher­ungen auf Dächern werden meistens ab 2m Absturzhöhe benötigt.

Fernab von Vorschriften sind Absturz­si­cher­ungen sinnvoll. Es muss nicht immer der schlimmste Fall eintreten damit sich Absturzsicherheitssysteme bezahlt machen.

Arbeitskräfte die unter Höhenangst leiden, sich in großer Höhe nicht wohl fühlen oder sehr sicherheitsbedürftig sind, werden mental erheblich entlastet, wenn Sie wissen, dass Sie auch bei einem Sturz „sicher“ sind. Mit einer geeigneten Absturz­si­cher­ung kann der Höhenarbeiter sich voll und ganz auf seinen Job konzentrieren, was der Qualität der geleisteten Arbeit zuträglich ist.

Wir planen Ihr Absturz-Sicherheitskonzept!

Jährlich ereignen sich bei Bau- und Montagearbeiten zahlreiche, folgenschwere Arbeitsunfälle durch Absturz, die auf fehlende oder magelhafte Absturzeinrichtungen zurückzuführen sind.

Dabei schreibt der Gesetzgeber ganz konkret vor, dass bei Arbeiten in einer Höhe, bei der Absturzgefahr besteht, vom Arbeitgeber Vorkehrungen zur Absturzsicherheit getroffen werden müssen.

Eine Absturzsicherung, die sich perfekt in die Infrastruktur fügt, ist fast immer möglich – wenn die Planung stimmt.

Eine gute Planung bietet bestmögliche Arbeitssicherheit und schränkt die betrieblichen Abläufe nicht ein.

Absturzsicherheitsssysteme sollen die jeweils gesicherten Menschen vor dem Absturz bewahren. Um dies zu gewährleisten, sind eine sorgfältige Planung, ein gewissenhafter Einbau, eine detaillierte Dokumentation und eine regelmäßige Prüfung erforderlich.

Gerne übernehmen wir für Sie die Planung und Montage einer zuverlässigen Absturzsicherung. Wir erarbeiten dann eine effiziente Lösung, die passgenau auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist.

Absturzsicherung NRW

Unsere Leistungen

Von der Planung, über die Montage bis hin zur Wartung sind Sie bei uns in guten Händen.

Entwicklung von Sicherungskonzepten für alle Arbeiten mit Absturzgefahr

Planung von Absturzsicherungssystemen

Einbau von Absturzsicherungssystemen

Erstellung von vollumfänglichen Einbaudokumentationen

Bauabnahme von Absturzsicherungssystemen

jährliche Prüfung von Absturzsicherungssystemen

Entwicklung von Arbeits- und Sicherungskonzepten für seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren

Was können wir für Sie tun?

Absturzsicherungen

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Wartung und Montage von Absturzsicherungen

Montage & Wartung

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AUSRÜSTUNG & ZUBEHÖR

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