Enger Raum
Enge Räume werden laut DGUV Regel 113-004 als Bereiche definiert, die von festen Wänden entweder überwiegend oder vollständig umgeben sind. Dazu zählen oftmals auch enge Zugänge. Es können sich Gefahrstoffe und Verunreinigungen ansammeln, aufgrund von möglichem geringen Luftaustausch. Nicht nur deshalb, sondern auch aufgrund der engen Gegebenheiten können Gefahren entstehen, die bei sonstigen Arbeitsplätzen im Normalfall nicht auftreten.
Was zählt zu engen Räumen?
Typische Orte, die zu engen Räumlichkeiten zählen sind beispielweise Tanks, Silo und Bunker, Gruben, Schächte, Hohlräume in Maschinen und Gebäuden, Windenergieanlagen und auch Kastenträger an Brücken.
Welche Zugangsverfahren erfordern Absturzsicherungen?
Um enge Räume zu betreten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Bei Leitern, mobilen Leitern, Steigleitern, hochziehbaren Personenaufnahmemitteln nach DGUV Regel 101-005 und Körperhaltevorrichtungen und Winden bei einem Hubvorgang bis maximal 5 Minuten sind Absturzsicherungen besonders erforderlich.
Was ist bei Absturzsicherungen in engen Räumen besonders zu beachten?
In engen Räumen kann es bereits bei niedrigen Absturzhöhen gefährlich werden, im Gegensatz zu absturzgefährdeten Bereichen auf Außenflächen. Begünstigend hierfür können gerade in engen Räumen Verschmutzungen, die zum Ausrutschen führen können. Auf der anderen Seite können die Rettungsmöglichkeiten stark eingeschränkt werden, falls es zur Verletzung kommt.
In engen Räumen sollten technische Maßnahmen ebenfalls persönlichen Maßnahmen übergestellt werden. Oftmals befinden sich in Silos oder Bunkern toffe, in denen man einsinken kann und gerade da sollten Arbeitsbühnen, hochziehbare Personenaufnahmemittel oder andere technische Lösungen verwendet werden. In solchen Fällen sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Abstürze meistens nicht zu gebrauchen.
Persönliche Schutzausrüstung sollte dauerhaft und auch schon vor Betreten des Gebäudes getragen und angelegt werden, auch wenn sie nur für notwendige Rettungsmaßnahmen im Notfall genutzt werden sollen. Die Verbindung zu Rettungsgeräten sollte auch immer vorhanden bleiben, solange es keinen wichtigen Grund gibt, der dagegenspricht. Sicherungseinrichtungen mit integrierten Rettungsgeräten, wie zum Beispiel ein Dreibein mit Rettungshubeinrichtung, können als präventive Arbeitsschutzmaßnahme für Arbeiten besonderer Gefährdung in engen Räumen genutzt werden.
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