Absturzgefährdeter Bereiche

Absturzgefährdete Bereiche stellen bei der Arbeit in vielen Arbeitsumfeldern eine potenzielle Gefahr dar, weswegen sie bestimmten Regularien unterliegen. Diese und die Definition solcher Bereiche ist in der ASR A2.1 festgehalten. Hier wird ein absturzgefährdeter Bereich so definiert, dass sowohl Arbeitsplätze, als auch der Verkehrsweg dorthin, dessen Abstand unter zwei Metern zur Absturzkannte beträgt.

Wichtige Infos zum Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen

Wenn in einem absturzgefährdeten Bereich gearbeitet werden soll, müssen gewisse Sicherheiten umgesetzt werden. Hierbei werden primäre Absturzsicherungs – Maßnahmen generell bevorzugt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um bauliche Maßnahmen, wie Geländer oder Mauern, aber auch Auffangeinrichtungen kommen zum Einsatz. Man spricht hier auch von Maßnahmen zum Kollektivschutz.

Sollte aus bestimmten Gründen die kollektiv schützende Maßnahme nicht möglich sein, so können die Arbeiter in diesem Bereich auf persönliche Schutzausstattung gegen Absturz oder auch kurz PSAgA zurückgreifen. Diese besteht meistens aus einem Auffanggurt und einem dazu passenden Befestigungssystem.

Mit dieser können sich die Mitarbeiter dann an Anschlageinrichtungen, wie zum Beispiel Seilsicherungssystemen als auch Schienensicherungssystemen sichern, die wiederum geprüft sein müssen. In einigen Fällen kommt es auch vor, dass keine Anschlageinrichtung an den Gebäuden vorhanden ist. In solchen Situationen können unter anderem auch mobile Anschlageinrichtungen verwendet werden. Kommt persönliche Schutzausstattung zum Einsatz, so dürfen nur solche Personen in einem absturzgefährdeten Bereich arbeiten, die vor dem Einsatz an der PSAgA eingewiesen wurden, die auch verwendet wird. Eine allgemeine PSAgA Einweisung zählt hier nicht.

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