DGUV Grundsatz 312-906

Der DGUV Grundsatz 213-906 beinhaltet die „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ und zeigt die Grundlagen für die Ausbildung eines zuständigen Sachkundigen. Dieser soll die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz jährlich überprüfen. Vom Gesetzgeber und Versicherer ist diese Überprüfung vorgeschrieben, damit über längere Zeit eine gefahrlose und einwandfreie Nutzung der Schutzausrüstung gegeben ist. Der Grundsatz befasst sich mit der Ausbildung und der nötigen Prüfung für den Sachkundigen der PSAgA.

Die Ausbildung zum Sachkundigen für die Schutzausrüstung

Nicht nur die Anforderungen an die Schutzausrüstung ist sehr hoch, auch die regelmäßige Prüfung ist davon betroffen. Die Schutzausrüstung ist dafür zuständig den Schutz vor Lebensgefahr zu bieten, daher ist es auch besonders wichtig, dass die Prüfung dessen durch einen umfangreich ausgebildeten Sachkundigen erfolgt. Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen muss derjenige einen Lehrgang besuchen und eine dazugehörige schriftliche und mündliche Prüfung ablegen, woraufhin er dann eine Bescheinigung erhält.

Die Überprüfung der Schutzausrüstung

Zur Überprüfung der Schutzausrüstung ist nur ein ausgebildeter Sachkundiger befugt, da er erkennen kann falls die Schutzausrüstung Mängel und Verschleiß aufweist. Diese können an jeglicher Ausrüstung auftreten, wie am Auffanggurt oder am Verbindungsmittel. Hierzu können auch offene Nähte oder übermäßig beanspruchte Karabiner zählen, die dem Sachkundigen auffallen können. Nach der Überprüfung trägt der Sachkundige das Ergebnis im Prüfbuch des PSAgA ein. Durch das Prüfbuch können die nächsten Nutzer sehen, ob sie die Ausrüstung weiter benutzen können oder ob sie regelmäßig kontrolliert wurde. Trotzdem muss jeder Nutzer vor der Nutzung eine Sichtprüfung der Schutzausrüstung machen.

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