DGUV Grundsatz 312-001

Im Grundsatz 312-001 geht es um die Anforderungen, die die Ausbildung zum Arbeiten mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und zum Verwenden, Rückhalten, Positionieren und Auffangen der Rettungsausrüstung beinhalten muss. Es wird außerdem beschrieben, in welchem Umfang die Ausbildung stattfinden muss und welche Inhalte sie abdecken muss, sowie die Anforderungen an den Unterweisenden und den Ausbildenden.

Welche Anforderungen müssen Ausbildende erfüllen?

Um Unterweisungen der PSAgA und der RA durchführen zu dürfen müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Kenntnisse müssen theoretisch und praktisch vorhanden sein
  • Geistige und charakterliche Eignung
  • Körperliche Eignung
  • Ausbildung als Ersthelfer muss vorhanden sein

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um die praktischen Übungen durchzuführen?

Zur Ausbildung gehört auch ein praktischer Teil. Diese müssen passend zum Arbeitsplatz oder zumindest so ähnlich wie möglich durchgeführt werden. Bei den Übungen steht die Sicherheit der Teilnehmer zu jeder Zeit an erster Stelle.

  • Ein Rettungskonzept muss für die praktischen Übungen immer vorhanden sein
  • Es muss immer eine zweite unabhängige Sicherung für die Übungen vorhanden sein
  • Es muss eine angemessene Größe der Übungsgruppe vorhanden sein
  • Die gleichen Komponenten wie im späteren Einsatz müssen auch in der Übung vorhanden sein
  • Etc.

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