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Anschlagmöglichkeiten

Wenn in einem absturzgefährdeten Bereich gearbeitet wird, müssen die Arbeiter gegen Absturz gesichert werden. Hierbei gilt es zwischen vielen verschiedenen Möglichkeiten zu unterscheiden, wie zum Beispiel der sekundären Absturzsicherung und der primären Absturzsicherung, welche alle Mitarbeiter schützen soll. Auch Bauliche Maßnahmen gibt es. Zwei Begriffe, die oft miteinander verwechselt werden sind Anschlageinrichtung und Anschlagmöglichkeit. Laut DGUV Regel 112-198, auch bekannt als „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“, ist eine Anschlagmöglichkeit als eine feste, tragfähige Konstruktion definiert, an der sich der Arbeiter mit seiner persönlichen Schutzausstattung gegen Absturz (PSAgA) temporär befestigen kann. Das sind zum Beispiel Stahlträger oder Rohre, manchmal aber auch Beton- oder Holzbalken. Vor allem bei der Dacharbeit wird letzteres öfter mit einer Bandschlinge versehen, an der die PSAgA nun befestigt werden kann. Sollen sich die zu schützenden Personen an Rohren anschlagen, so können spezielle Verbindungsmittel wie Rohrhakenkarabiner verwendet werden. Dies sieht man vor allem im Gerüstbau.

Anforderungen an die Anschlagmöglichkeiten

Um als Anschlagmöglichkeit zur Sicherung einer Person im absturzgefährdeten Bereich zugelassen werden zu können, muss nachgewiesen werden, dass der vorgesehene Punkteine eingeleitete Kraft von 9kN standhalten kann. Dieser Wert resultiert aus einem Sicherheitsfaktor und der verbleibenden Energie zusammen, die nach dem Einsatz eines Falldämpfers noch bleibt. Für jede weitere Person, die zur selben Zeit an derselben Stelle gesichert werden soll, muss zusätzlich 1kN hinzugezogen werden, dem der Punkt standhalten muss.

Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass der Punkt sich nicht verschieben oder von der Unterkonstruktion lösen kann. Dies ist besonders wichtig bei dem Einsatz von einer Bandschlinge auf Holzbalken beispielsweise. Freie Enden von Rohren oder Trägern sind daher ungeeignet, da sich die PSAgA einfach an ende der Konstruktion davon lösen kann. Verbindungselemente dürfen nur dann direkt mit dem Anschlagspunkt verbunden werden, wenn sichergestellt werden kann, dass dieses Element keiner Querbelastung ausgesetzt ist, wenn es zum Absturz kommt. Kann dies nicht sichergestellt werden, so kann beispielsweise eine Bandschlinge verwendet werden, um das Verbindungselement an dem Punkt zu befestigen. In diesem Falle wird das Verbindungselement auf die Bandschlinge eingehängt.

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