Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
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Die PSA-Richtlinie 89/686/EWG

Die PSA-Richtlinie 89/686/EWG ist eine europäische Richtlinie, die sich mit der Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) befasst. Die Richtlinie wurde im Jahr 1989 verabschiedet und gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Ziel der PSA-Richtlinie ist es, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten, die bei ihrer Arbeit potenziellen Gefahren ausgesetzt sind.

Die PSA-Richtlinie gilt für alle Arten von persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe und Handschuhe. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen für die Konstruktion, Herstellung und Kennzeichnung von PSA fest. Darüber hinaus definiert sie die Verantwortlichkeiten der Hersteller, Importeure und Händler von PSA.

Was gilt es zu beachten?

Ein wichtiger Aspekt der PSA-Richtlinie ist die Konformitätsbewertung. Hersteller müssen ihre PSA einer Konformitätsbewertung unterziehen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Diese Konformitätsbewertung umfasst eine Risikobewertung, eine Prüfung der technischen Unterlagen und eine Überprüfung der Produktionskontrolle.

Die PSA-Richtlinie legt auch Anforderungen an die Kennzeichnung von PSA fest. Jedes Produkt muss mit einer Kennzeichnung versehen sein, die Informationen über den Hersteller, das Modell, die CE-Kennzeichnung und die Verwendung des Produkts enthält. Darüber hinaus müssen die Benutzer von PSA mit Anweisungen und Informationen über die Verwendung, Wartung und Reinigung des Produkts versorgt werden.

Fazit

Die PSA-Richtlinie ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie hat dazu beigetragen, die Qualität und Effektivität von PSA in der Europäischen Union zu verbessern. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter mit geeigneter PSA ausgestattet sind, um sie vor potenziellen Gefahren zu schützen. Die Einhaltung der PSA-Richtlinie ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine moralische Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern.

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