DIN EN 795

Die DIN EN 795 ist für „Persönliche Schutzausrüstung – Anschlageinrichtung“ zuständig und regelt die dazugehörigen technischen Voraussetzungen. Es wird in der Norm zum Beispiel spezialisiert, welche Voraussetzungen, sprich welchen Belastungen die technischen Lösungen der Absturzsicherungen ausgesetzt werden darf, erfüllt werden müssen, damit die Absturzsicherungen auf dem Markt zugelassen werden können.

Welche Typen von Anschlageinrichtungen gibt es?

Es gibt fünf verschiedene Typen von Anschlageinrichtungen in der DIN EN 795:

  • Typ A: Einzelanschlagpunkte, die fest mit dem Untergrund verbunden sind.
  • Typ B: Temporäre Anschlagpunkte, die rückstandsfrei nach der Verwendung wieder entfernt werden können.
  • Typ C: Seilsicherungssysteme
  • Typ D: Schienensicherungssysteme
  • Typ E: Anschlageinrichtungen, die durch ihr Eigengewicht gehalten werden.

Die EU Kommission 2015/2181 ändert jedoch durch ihren Durchführungsbeschluss den Geltungsbereich für einzelne Teile der DIN EN 795. Es wurde festgestellt, dass die Typen B und E bewegliche Anker sind, die in den Geltungsbereich der PSA Richtlinie 89/686/EWG fallen.

Die Typen A, C und D sind nicht der Kategorie „Persönliche Schutzausrüstung“ zugeordnet, da sie nicht ortveränderlich sind. Dadurch dass sie fest mit dem Bauwerk verbunden sind, unterliegen sie den Vorgaben eines Bauproduktes. Hier fehlt es an einer anwendbaren Norm, da die DIN EN 795 nicht zur Zertifizierung eines Bauproduktes herangezogen werden kann.

Bauprodukte ohne eine zugehörige Norm zu verarbeiten ist in Deutschland nur bedingt unter folgenden Umständen möglich:

  • Nach Erteilung durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
  • Nach Erteilung durch die Landesbaubehörde einer Genehmigung (Zustimmung im Einzelfall).

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