Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen

Beim vielen Arbeiten in der Höhe geht es nicht nur um das Dach, sondern auch Fassadenarbeiten. Um die richtige Höhe zu erreichen, werden zum Beispiel Hubarbeitsbühnen verwendet. Diese dürfen nur von den Arbeitern bedient werde, die auch eine entsprechende Einweisung bekommen haben. Zudem muss die Hubarbeitsbühne genehmigt werden. Auch wenn es sich bei Hubarbeitsbühnen um ein sehr sicheres Arbeitsmittel handelt, gibt es auch hier Gefahren, vor allem durch Missachtung von Regelungen oder äußere Einflüsse hervorgerufen. Um diese und ihre Folgen zu verhindern, müssen Vorkehrungen getroffen werden.

Vorschrift basierend auf der Gebrauchsanweisung

Allgemeine Hinweise zur sicheren Verwendung einer Hubarbeitsbühne befinden sich in der Gebrauchsanleitung des Herstellers. Hier steht unter anderem auch, ob und wenn ja, welche PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) genutzt werden sollte. Wenn in der Gebrauchsanleitung keine Rede von PSAgA ist, hängt es von der Gefährdungsbeurteilung ab, ob die Arbeiter zum Tragen der PSAgA verpflichtet werden oder diese nicht nötig ist. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass die Geländerholme, die an einer Hubarbeitsbühne angebracht sind, nicht als Anschlagmöglichkeit gelten und ohne weiteren Anschlagpunkt das Sichern mit Persönlicher Schutzausrüstung so nicht möglich ist.

Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung soll Risiken und Gefährdungen beim Gebrauch eines Arbeitsmittels aufdecken und Möglichkeiten aufzeigen, wie diese verhindert werden können, sofern dies möglich ist. Im Rahmen dieser Beurteilung werden diverse Punkte berücksichtigt, wie die Herstellervorgaben in der Gebrauchsanleitung oder welcher Typ Arbeitsbühne vorliegt. Aber auch äußere Umstände, wie Arbeiten bei diversen Wetterverhältnissen oder verschiedenen Untergründen müssen geklärt werden. Schlussendlich muss aber auch darauf geachtet werden, ob die Bühne kippen kann und wie die zu rettenden Personen am besten aus dem Arbeitskorb geborgen werden können. Wird nach einer solchen Beurteilung festgestellt, dass eine PSAgA unerlässlich ist, aber der Hersteller hat eine Anschlagmöglichkeit in seiner Hubarbeitsbühne zur Verfügung gestellt, so ist die Bühne ungeeignet für den Gebrauch im vorgesehenen Bereich und darf nicht genutzt werden.

Verbindungsmittel für Hubarbeitsbühnen

Für Verbindungsmittel gibt es diverse wichtige Vorgaben in der EN354 und DIN 19427. Verbindungsmittel, die auf einer Hubarbeitsbühne verwendet werden, müssen in der Länge verstellbar sein. Die gesamte Länge von Verbindungsmittel, Falldämpfer und Verbindungselement darf hierbei maximal 1,8m betragen. Anschlagpunkte an einer Hubarbeitsbühne müssen mindesten 35cm unterhalb des Geländeholmes angebracht sein. Das Verbindungselement muss frei beweglich an diesem zu befestigen sein, um Kanten- oder Querbelastung auf dem Verbindungselement zu verhindern. Um ein Herausschleudern zu Vermeiden, sollte das Verbindungselement unbedingt auf die kürzeste Länge eingestellt werden.

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