Die PSA-Richtlinie 89/686/EWG

PSA-Richtlinie 89-686 ewg

Die PSA-Richtlinie 89/686/EWG ist eine europäische Richtlinie, die sich mit der Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) befasst. Die Richtlinie wurde im Jahr 1989 verabschiedet und gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Ziel der PSA-Richtlinie ist es, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten, die bei ihrer Arbeit potenziellen Gefahren ausgesetzt sind.

Die PSA-Richtlinie gilt für alle Arten von persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe und Handschuhe. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen für die Konstruktion, Herstellung und Kennzeichnung von PSA fest. Darüber hinaus definiert sie die Verantwortlichkeiten der Hersteller, Importeure und Händler von PSA.

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DIN EN 795

DIN-EN 795

Die DIN EN 795 ist für „Persönliche Schutzausrüstung – Anschlageinrichtung“ zuständig und regelt die dazugehörigen technischen Voraussetzungen. Es wird in der Norm zum Beispiel spezialisiert, welche Voraussetzungen, sprich welchen Belastungen die technischen Lösungen der Absturzsicherungen ausgesetzt werden darf, erfüllt werden müssen, damit die Absturzsicherungen auf dem Markt zugelassen werden können.

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PSA Benutzungsverordnung

PSA-Benutzungsverordnung - Sicherung im absturzgefährdeten Bereich

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Teil der persönlichen Schutzmaßnahmen und soll den Arbeitenden im absturzgefährdeten Bereich vor dem Absturz sichern. Hierbei wirkt sie nur auf den Nutzer selbst und nicht kollektiv für alle Anwender und ist somit erst dann zum Einsatz zu bringen, wenn eine kollektive Maßnahme nicht möglich ist, zum Beispiel durch bauliche Gegebenheiten. Zur PSA zählen unter anderen auch Auffanggurte, Bandschlingen und Seilkürzer, aber auch Mitlaufende Auffanggeräte.

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Verordnung 2016/425

Anforderungen an PSA die in der EU auf den Markt gebracht werden dürfen

Die Verordnung (EU) 2016/425 ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die sich auf die Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezieht. Die Verordnung trat am 21. April 2018 in Kraft und löste die vorherige Richtlinie 89/686/EWG ab.

Die Verordnung 2016/425 legt Anforderungen an PSA fest, die in der EU auf den Markt gebracht werden dürfen. Sie umfasst verschiedene Arten von PSA, einschließlich Schutzhelmen, Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Handschuhe und Schutzkleidung. Die Verordnung definiert auch die Verantwortlichkeiten der Hersteller, der Händler und der Benutzer von PSA.

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