Die PSA-Richtlinie 89/686/EWG ist eine europäische Richtlinie, die sich mit der Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) befasst. Die Richtlinie wurde im Jahr 1989 verabschiedet und gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Ziel der PSA-Richtlinie ist es, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten, die bei ihrer Arbeit potenziellen Gefahren ausgesetzt sind.
Die PSA-Richtlinie gilt für alle Arten von persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe und Handschuhe. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen für die Konstruktion, Herstellung und Kennzeichnung von PSA fest. Darüber hinaus definiert sie die Verantwortlichkeiten der Hersteller, Importeure und Händler von PSA.
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