Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Teil der persönlichen Schutzmaßnahmen und soll den Arbeitenden im absturzgefährdeten Bereich vor dem Absturz sichern. Hierbei wirkt sie nur auf den Nutzer selbst und nicht kollektiv für alle Anwender und ist somit erst dann zum Einsatz zu bringen, wenn eine kollektive Maßnahme nicht möglich ist, zum Beispiel durch bauliche Gegebenheiten. Zur PSA zählen unter anderen auch Auffanggurte, Bandschlingen und Seilkürzer, aber auch Mitlaufende Auffanggeräte.
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