Die Verordnung (EU) 2016/425 ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die sich auf die Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezieht. Die Verordnung trat am 21. April 2018 in Kraft und löste die vorherige Richtlinie 89/686/EWG ab.
Die Verordnung 2016/425 legt Anforderungen an PSA fest, die in der EU auf den Markt gebracht werden dürfen. Sie umfasst verschiedene Arten von PSA, einschließlich Schutzhelmen, Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Handschuhe und Schutzkleidung. Die Verordnung definiert auch die Verantwortlichkeiten der Hersteller, der Händler und der Benutzer von PSA.
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