Veranstaltungsbeschreibung
Kombinierte Folge-Schulung PSAgA & Rettung – EASiRescue Combined
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- Folgeunterweisung gemäß DGUV 112-198 und 112-199
- Verbindet EASiSafe und EASiRescue
- Weniger Ausfalltage
- Zwei Praxisteile, jeder übt beides selbst
- Beide Erstunterweisungen vorausgesetzt
- Angeleitet von erfahrenen Referenten
- Übungen an realistischen Situationen
Zwei Bestandteile, ein Kurs
Kombinierte Folgeunterweisung PSAgA und Rettung
Beide Unterweisungen sind einzeln vorgeschrieben und beide jährlich fällig. Zusammengelegt bleibt der Umfang gleich, praxisnah geübt wird weiterhin beides, nur der Kalender wird entlastet.
- EASiSafe: Folgeunterweisung gemäß DGUV Regel 112-198
- EASiSafe: anlegen, einstellen, verbinden, bewegen
- EASiSafe: Kontrolle vor dem Einsatz, Fehlanwendungen
- EASiRescue: Folgeunterweisung gemäß DGUV Regel 112-199
- EASiRescue: Rettungsgerät bedienen, ablassen, aufholen
- EASiRescue: Alarmierung, Zuständigkeiten, Lagerort
Fristen zusammenführen
Von zwei Nachweisen zu einem Termin
Sie schicken uns die vorhandenen Nachweise, die Teilnehmerzahl und Ihre Schichtplanung.
Vor dem Termin:
- Wir prüfen, ob beide Erstunterweisungen vorliegen. Wer nur eine hat, bucht die passende Folgeunterweisung einzeln und steigt im Jahr darauf in den gemeinsamen Termin ein. Liegt eine Unterweisung lange zurück, besprechen wir die Auffrischung vorher, damit niemand als unterwiesene Person gilt, ohne es zu sein.
- Wir sehen uns die beiden Fälligkeiten an. Sinnvoll wird der gemeinsame Termin, sobald sie im selben Zeitraum liegen. Laufen sie auseinander, ziehen wir einen der beiden vor. Vorziehen ist erlaubt, verschieben nicht, weil sonst zeitweise kein gültiger Stand besteht.
- Wir stimmen den Termin auf Ihre Schichtplanung ab. Zwei Praxisteile brauchen Zeit pro Person, deshalb sprechen wir bei größeren Gruppen über eine Aufteilung, damit nicht die halbe Mannschaft gleichzeitig fehlt.
Am Schulungstag:
- Die Theorie deckt beide Regeln ab und bleibt trotzdem kurz, weil die Grundlagen aus den Erstunterweisungen vorhanden sind. Behandelt werden die Änderungen seit dem letzten Termin, für PSAgA die Kontrolle vor dem Einsatz und typische Fehlanwendungen, für die Rettung die Verfahren, die Alarmierung, die Zuständigkeiten und der Lagerort der Rettungsausrüstung.
- Im Praxisteil wird zuerst die eigene Ausrüstung geübt, anschließend die Rettung an einer Person, die im Gurt hängt. Jeder Teilnehmer führt beides selbst aus, nicht nur die Anwesenden mit der meisten Übung. Die Eigensicherung des Retters gehört dazu, weil sie unter Zeitdruck zuerst ausgelassen wird.
Nach der Unterweisung:
- Sie erhalten zwei Nachweise aus einem Termin, dazu die Unterlagen für Ihre Ablage und für die Berufsgenossenschaft (BG).
- Die Fristen laufen ab jetzt synchron. Gerechnet wird pro Person ab dem Datum auf dem Nachweis, und an den nächsten Termin erinnern wir auf Wunsch.
Ein Termin für beide Aufgaben
Für wen eignet sich die Kombischulung?
Für alle, die im Betrieb beide Aufgaben tragen: mit PSAgA arbeiten und im Notfall retten. Voraussetzung sind beide Erstunterweisungen.
- Beschäftigte, die regelmäßig mit PSAgA arbeiten und zugleich als Rettungsperson benannt sind.
- Kleine Teams, in denen Anwender und Retter zwangsläufig dieselben Personen sein müssen.
- Schichtbetriebe, in denen jeder zusätzliche Ausfalltag die Personalplanung durcheinanderbringt.
- Betriebe, deren beide Fälligkeiten im selben Zeitraum liegen oder zusammengeführt werden sollen.
- Unternehmen, die beide Nachweise gebündelt für ihre Ablage und für die Berufsgenossenschaft brauchen.
Fehlt eine der beiden Erstunterweisungen, ist zunächst der einzelne Kurs der richtige Weg. Welcher das ist, klären wir anhand Ihrer Nachweise.
Beide Regelwerke aus einer Hand
Ein Referententeam für zwei Unterweisungen
Unterwiesen wird von den Fachkräften, die diese Systeme errichten und prüfen:
- Montage: Wer eine Person aus einem Auffangsystem holen soll, muss dieses System kennen.
- Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906: Auffangsysteme und Rettungsgeräte prüfen wir selbst, nach EN 795.
- Herstellerübergreifend: Ausrüstung von Breuer, ABS Safety, LUX-top und SKYLOTEC liegt im Bestand.
- Kein Anbieterwechsel: Beide Unterweisungen laufen über dieselben Referenten und denselben Termin.
- Zwei Nachweise, eine Ablage: Sie erhalten die Unterlagen gebündelt für Dokumentation und BG.
Welche Verfahren an einer Fläche tatsächlich möglich sind, entscheidet sich bei der Montage und zeigt sich bei der Prüfung. Aus dieser Arbeit stammen die Beispiele im Kurs.
Eine Rettung von einer Dachkante läuft anders als eine aus einem Schacht. Welche Verfahren bei Ihnen infrage kommen, klären wir vor dem Termin.
Ein System, zwei Aufgaben
Warum passen PSAgA und Rettung in einen Termin?
Die Zusammenlegung ist nicht nur eine Kalenderfrage. Beide Themen greifen fachlich ineinander, und genau das ist der Vorteil des gemeinsamen Termins.
Der fachliche Zusammenhang
- Wer eine Person aus dem Auffangsystem holt, arbeitet an genau diesem System
- In getrennten Kursen wird der Zusammenhang zweimal angerissen
- Hier wird er einmal vollständig vermittelt
Was der gemeinsame Termin spart
- Das Personal fehlt einmal im Betrieb und nicht zweimal
- Eine Anfahrt statt zwei, ein Eintrag im Kalender statt zwei
- Danach liegen beide Nachweise vor und die Fristen laufen wieder synchron
Wo die Grenze liegt
- Was nach der Rettung mit der verletzten Person geschieht, gehört zur Ersten Hilfe
- Die medizinische Versorgung ist nicht Teil dieses Termins, sie steckt in EASiSafe Plus
Wenn nur ein Baustein gebraucht wird
Kursvariante wählen
Häufig gestellte Fragen

Was ist die EASiRescue Combined Schulung?
Eine kombinierte Folgeunterweisung. Sie fasst die beiden jährlichen Wiederholungen in einem Termin zusammen.
Zusammengelegt werden die Unterweisung zur Rettung und die zur Benutzung von PSAgA. Schulung und Praxis greifen dabei ineinander.
Beide Unterweisungen sind einzeln vorgeschrieben, die eine nach DGUV Regel 112-198, die andere nach DGUV Regel 112-199. Wer beides benötigt, kann sie getrennt buchen oder in einem abgestimmten Format zusammenlegen.
Einzeln buchen lassen sich beide Kurse ebenfalls. Wer nur eine der Unterweisungen benötigt, ist damit genauso gut bedient. Die Inhalte bleiben dieselben, nur die Struktur des Termins ändert sich. Gespart werden die zweite Anfahrt und ein zweiter Termin im Kalender.
Was beinhaltet die kombinierte DGUV 112-199 Folge-Schulung?
Theorie und Praxis zu beiden Themen: die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und die Rettung einer im Gurt hängenden Person.
Zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, PSAgA abgekürzt, gehören die Kontrolle vor dem Einsatz, typische Fehlanwendungen und die praktischen Übungen an der eigenen Ausrüstung. Zur Rettung gehören die Verfahren, die Alarmierung, die Zuständigkeiten und eine vollständige Rettungsübung, die jeder Teilnehmer selbst durchführt.
Gerettet wird aus Höhen und aus Tiefen, von einer Dachkante ebenso wie aus einem Schacht. Welche Verfahren bei Ihnen infrage kommen, hängt vom Arbeitsplatz ab.
Dazu kommt, was sich seit dem letzten Termin geändert hat. Neue Anlagen, ein anderes Rettungskonzept oder ein neuer Arbeitsbereich verändern die Verfahren, die im Notfall zur Verfügung stehen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?
Beide Erstunterweisungen müssen vorliegen, für PSAgA und für die Rettung. Ohne sie ist EASiRescue Combined nicht der richtige Kurs.
Wer noch keine davon hat, beginnt mit EASiSafe Basic und EASiRescue Basic. Wer nur eine hat, bucht die passende Folgeunterweisung, die dann einzeln durchzuführen ist, und steigt im Jahr darauf in den gemeinsamen Termin ein.
Schicken Sie uns die vorhandenen Nachweise Ihrer Mitarbeiter mit der Anfrage. Wir sehen daran, wer welchen Stand hat, und sagen Ihnen, ob der gemeinsame Termin für Ihre Gruppe passt. Eine Auffrischung nach langer Pause besprechen wir vorher, damit niemand als unterwiesene Person gilt, ohne es zu sein.
Warum sind bei Rettungsaufgaben beide Unterweisungen erforderlich?
Weil zwei verschiedene Tätigkeiten unterwiesen werden müssen, das Benutzen der Ausrüstung und das Retten damit.
Was das Regelwerk verlangt
Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzes sind Beschäftigte in absturzgefährdeten Bereichen regelmäßig zu unterweisen, und zwar unabhängig davon, wie oft sie dort tätig sind. Bei Beschäftigten mit Rettungsaufgaben sind beide Unterweisungen erforderlich. Die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmen und bei den zuständigen Führungskräften, nicht bei den Versicherten. Wer für Höhenarbeiten eingeteilt ist und zugleich retten soll, benötigt beide Nachweise, gültig.
Wer im Ernstfall zuerst da ist
Eine Höhenrettung durch die Feuerwehr benötigt Anfahrt und Aufbauzeit, und nicht jede Dachfläche oder jeder Schacht ist von außen in wenigen Minuten erreichbar. Eine im Gurt hängende Person kann so lange nicht warten. Deshalb muss jemand im eigenen Betrieb die Rettung sofort ausführen können. Der Notruf wird abgesetzt, ersetzt die eigene Vorbereitung aber nicht. Unfälle bei Arbeiten in Höhen sind der Grund, warum das Regelwerk an dieser Stelle genau ist. Gefahren lassen sich technisch beherrschen, im Notfall zählt die geübte Rettung.
Der organisatorische Nutzen
Liegen beide Nachweise aus einem Termin vor, laufen die Fristen wieder synchron. Für Schichtbetrieb und für kleine Teams mit wenigen Mitarbeitern ist das entscheidend, weil die Arbeitssicherheit damit im Plan bleibt. Sinnvoll wird der kombinierte Termin, sobald beide Fälligkeiten im selben Zeitraum liegen. Laufen sie auseinander, ziehen wir einen der beiden Termine vor. Vorziehen ist erlaubt, verschieben nicht.
Was unterscheidet EASiSafe Plus von EASiRescue Combined?
Bei beiden ist die Folgeunterweisung PSAgA der erste Baustein. EASiSafe Plus ergänzt sie um eine Erste-Hilfe-Ausbildung, EASiRescue Combined um die Folgeunterweisung zur Rettung.
Dieser erste Baustein ist in beiden Formaten identisch. Es ist die wiederkehrende Unterweisung nach DGUV Regel 112-198. Unterschiedlich ist der zweite Baustein, und damit auch die Zielgruppe:
- EASiSafe Plus passt für Anwender, die zugleich betriebliche Ersthelfer sind. Erweitert wird dort um die Notfallversorgung.
- EASiRescue Combined passt für Anwender mit Rettungsaufgabe, hier kommt die Rettung aus der Höhe dazu.
Buchbar sind beide Formate. Die Erste-Hilfe-Ausbildung in EASiSafe Plus erfolgt im Rahmen unserer Kooperationsstruktur. Wer beides benötigt, Rettung und Erste Hilfe, spricht uns an. Wir sagen Ihnen, was sich in Ihrem Fall verbinden lässt.
Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?
Einmal im Jahr. Für PSA gegen Absturz schreibt die DGUV Regel 112-198 mindestens eine jährliche Wiederholung vor, und in diesem Rhythmus läuft die Rettung mit.
Die DGUV Regel 112-199 verlangt die Wiederholung der praktischen Übungen, nennt aber keine eigene Frist. Verbindlich festgelegt wird der Abstand in der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens. Kürzere Abstände sind möglich, längere sollten es nicht sein. Die gesetzlichen Vorgaben stehen in den beiden DGUV Regeln und in der DGUV Vorschrift 1. Welche Richtlinien im Einzelfall greifen und wie sich beides in einem Termin durchführen lässt, klären wir entsprechend mit Ihnen.
Dokumentiert wird die Unterweisung ohnehin, und die Unterlagen erhalten Sie für Ihre Ablage und für die Berufsgenossenschaft (BG). Gerechnet wird pro Person ab dem Datum auf dem Nachweis. Wenn die letzte Unterweisung zu lange zurückliegt, sehen wir uns vorher an, ob der kombinierte Termin noch ausreicht.
Wie lange dauert die kombinierte Schulung?
Das hängt primär von der Teilnehmerzahl ab, weil der praktische Teil den Ausschlag gibt. Den Zeitrahmen nennen wir mit dem Angebot.
Zwei Themen bedeuten zwei Praxisteile: die Benutzung der Ausrüstung für Absturzsicherung und die Rettung in Notfallsituationen. Beide gehören zur Unterweisung, und beide beanspruchen Zeit pro Person, weil jeder Teilnehmer selbst übt.
Der theoretische Teil dagegen dauert für drei Teilnehmer so lang wie für zehn. Er wächst mit der Gruppe nicht mit, der praktische Teil schon. Nennen Sie uns die Teilnehmerzahl und die Arbeitsbereiche. Dann steht der Rahmen. Bei größeren Gruppen sprechen wir über eine Aufteilung, damit nicht die halbe Mannschaft gleichzeitig fehlt.
Ist das eine Ausbildung oder eine Unterweisung?
Eine Unterweisung. Sie hält vorhandene Kenntnisse aufrecht und schließt nicht mit einer Prüfung ab. Eine Ausbildung würde eine neue Qualifikation vermitteln.
Sichtbar wird der Unterschied besonders am Nachweis. Ein Lehrgang oder Grundkurs mit festen Unterrichtseinheiten führt zu einem Abschluss, den man erwerben kann, etwa zum Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906. Eine Unterweisung dagegen bezieht sich auf Ihren Betrieb und Ihre Ausrüstung und muss regelmäßig wiederholt werden. Sie kann niemanden dazu ermächtigen, Ausrüstung selbst zu prüfen.
Zu erwerben ist eine Grundausbildung dieser Art in einem Lehrgang. Als eigenes Angebot ist die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer noch in Vorbereitung, ebenfalls als Kooperationsausbildung. In EASiSafe Plus ist sie dagegen bereits Bestandteil des Formats.
Wir schulen speziell für den Betrieb, in dem gearbeitet wird, und nicht für ein Zertifikat. Getrennt davon läuft die arbeitsmedizinische Vorsorge, die von einem ermächtigten Arzt übernommen wird und nicht Teil der Unterweisung ist. Wer als Ersthelfer ausgebildet werden möchte, fragt uns nach dem Stand. Wenn Sie eine weitergehende Qualifikation suchen, etwa die Fortbildung zum Sachkundigen, sprechen Sie uns ebenfalls einfach darauf an.
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