Veranstaltungsbeschreibung
Kombinierte DGUV 112-198 Folge-Schulung + Erste Hilfe – EASiSafe Plus
- Folgeunterweisung PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198
- Ergänzt um eine Erste-Hilfe-Ausbildung
- Für Anwender, die zugleich betriebliche Ersthelfer sind
- Setzt die PSAgA-Erstunterweisung voraus
- Vorkenntnisse in Erster Hilfe sind nicht nötig
- Praktische Übungen in beiden Teilen
- Ein Termin, zwei Nachweise
PSAgA-Schulung plus Erste Hilfe
Folgeunterweisung PSAgA und Ausbildung in Erster Hilfe
Geübt wird praxisnah an der Absturzsicherung, die bei Ihnen im Einsatz ist, und an den Maßnahmen, die ein Ersthelfer im Betrieb tatsächlich braucht. Beide Teile stimmen wir aufeinander ab.
- PSAgA: wiederkehrende Unterweisung nach DGUV Regel 112-198
- PSAgA: Handgriffe am Auffanggurt und am Anschlagpunkt
- PSAgA: Durchführung durch EASiTec, Ausrüstung gestellt
- Erste Hilfe: Vorgaben für betriebliche Ersthelfer
- Erste Hilfe: Maßnahmen am verletzten Menschen, Alarmierung
- Erste Hilfe: Umfang in Unterrichtseinheiten, vom Partner
Zwei Termine, eine Anfrage
Von der Anfrage bis zu zwei Nachweisen
Sie schicken uns die vorhandenen Nachweise, die Teilnehmerzahl und Ihre Schichtplanung.
Vor dem Termin:
- Wir sehen an den Nachweisen, wer welchen Stand hat und wie lange er noch gültig ist. Daraus ergibt sich, ob jemand die Erstausbildung als Ersthelfer erhält oder die Fortbildung. Welcher Fall auf wen zutrifft, stimmen wir vorab mit dem Kooperationspartner ab. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, was zuerst dran ist.
- Wir legen Reihenfolge, Termine und Gruppengröße fest. Um die Organisation des zweiten Teils müssen Sie sich nicht kümmern, eine Anfrage genügt. Sind mehrere Schichten betroffen, schlagen wir eine Aufteilung vor, damit der Betrieb weiterläuft.
- An die Personen selbst stellt das Format wenige Anforderungen: volljährig, körperlich voll belastbar, schwindelfrei. Auszubildende dürfen auch vor dem achtzehnten Geburtstag teilnehmen. Ob jemand gesundheitlich geeignet ist, entscheiden Sie im Betrieb. Die arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen ermächtigten Arzt läuft davon getrennt.
Am Schulungstag:
- Teil eins folgt der DGUV Regel 112-198 und beginnt mit den Änderungen seit dem letzten Termin. Danach die Kontrolle vor der Benutzung: Woran ein Schaden an Auffanggurten und Verbindungsmitteln erkennbar ist, wann ein Teil nicht weiter benutzt werden darf, und was Aufgabe des Anwenders bleibt. Diese Sichtkontrolle ersetzt die jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen nicht, sie steht daneben. Im Praxisteil arbeitet jeder selbst an dem Material, das im Betrieb auch benutzt wird.
- Teil zwei gestaltet unser Kooperationspartner. Vermittelt werden die Maßnahmen, die im Notfall angewendet werden, bis die öffentliche Rettungskette übernimmt. Bei Unfällen an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr sind die Gefahren andere als im Büro, und die medizinische Erstversorgung richtet sich danach. Geübt wird auch hier. Dazu gehören die Alarmierung und die Frage, wer im Betrieb was übernimmt.
Nach der Unterweisung:
- Für Teil eins erhalten Sie eine Dokumentation mit Inhalt und Datum, für Teil zwei stellt der Kooperationspartner den Nachweis aus. Beides kommt über uns, Sie müssen nicht an zwei Stellen nachfragen.
- Prüfen wir Ihre Anlagen ohnehin nach EN 795, kennen wir die Fristen und erinnern auf Wunsch an den nächsten Termin. Fällt die Prüfung in denselben Zeitraum, kommt jemand einmal statt zweimal.
Kein Vorwissen erforderlich
Erhalten die Teilnehmer eine Erstausbildung oder eine Fortbildung?
Das richtet sich nach dem Stand der Person. Ersthelfer muss dafür niemand schon sein, die Ausbildung ist Bestandteil des Formats.
- Wer noch nicht als betrieblicher Ersthelfer benannt ist, erhält im zweiten Teil die Erstausbildung.
- Wer bereits benannt ist und im Turnus steht, erhält die Fortbildung und bleibt damit gültig.
- Mitbringen muss niemand etwas, ausgebildet wird auch ganz ohne Vorkenntnisse in Erster Hilfe.
- Welcher Fall auf wen zutrifft, stimmen wir vorab anhand Ihrer Nachweise mit dem Partner ab.
- Der Ersthelfer-Turnus läuft in eigenem Rhythmus, unabhängig von der jährlichen Unterweisung.
Beides zusammenzulegen ist deshalb eine Frage der Planung, nicht der Vorschrift.
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Zwei Anbieter, ein Ansprechpartner
Wer die beiden Bestandteile gestaltet
Der erste Teil kommt von uns, der zweite von unserem Kooperationspartner:
- Unterweisung: Unser Fachpersonal errichtet und prüft dieselben Systeme, an denen geübt wird.
- Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906: Anlagen nach EN 795 prüfen wir im eigenen Leistungsumfang.
- Herstellerübergreifend: Wir schulen ohne Produktbindung, an Breuer, ABS Safety, LUX-top, SKYLOTEC.
- Erste Hilfe: Die Ausbildung übernimmt der Kooperationspartner nach den geltenden Vorgaben.
- Ein Ansprechpartner: Termine, Reihenfolge und beide Nachweise laufen über uns.
Wer schon einmal so geschult wurde, erkennt den Aufbau wieder. Schulung heißt hier vor allem üben, in beiden Teilen.
Die Abstimmung der beiden Termine übernehmen wir. Sie stellen eine Anfrage, nicht zwei.
Zwei Dinge, die oft verwechselt werden
Erste Hilfe und Rettung sind nicht dasselbe
Die beiden Begriffe werden im Alltag durcheinandergebracht. Für die Kurswahl ist der Unterschied entscheidend, weil unterschiedliche Regelwerke gelten.
Was Erste Hilfe abdeckt
- Maßnahmen am verletzten Menschen, nachdem er am Boden liegt
- Alarmierung und Versorgung, bis die Rettungskette übernimmt
- Vorgaben für betriebliche Ersthelfer, Bestandteil dieses Formats
Was die Rettung abdeckt
- Eine im Gurt hängende Person technisch herunterholen
- Grundlage ist die DGUV Regel 112-199, nicht die 112-198
- Vermittelt wird das in der Familie EASiRescue, nicht hier
Was zu keinem von beiden gehört
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge, durchgeführt von einem ermächtigten Arzt
- Sie ist kein Bestandteil dieses Formats. Dieses gilt nur vorbereitend in einer Notsituation
Wenn nur ein Baustein gebraucht wird
Kursvariante wählen
Häufig gestellte Fragen

Was ist die EASiSafe Plus Schulung genau?
Ein kombiniertes Schulungsformat aus zwei Teilen: der wiederkehrenden PSAgA-Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 und einer ergänzenden Erste-Hilfe-Ausbildung.
Den ersten Teil dieses Seminars führen wir durch. Die Ausbildung in Erster Hilfe erfolgt im Rahmen unserer Kooperationsstruktur, also durch einen Partner mit umfassender Tiefe in dem Gebiet. Die Abstimmung der beiden Teile übernehmen wir.
Inhaltlich entspricht der erste Teil dem Kurs EASiSafe Refresh. Wer keine Erste Hilfe braucht, ist mit diesem Kurs ebenso gut bedient. Beide Kurse vermitteln dieselben Inhalte zur Anwendung von PSAgA. Schulung heißt hier vor allem üben. Wir schulen herstellerunabhängig, und wer schon einmal so geschult wurde, erkennt den Aufbau wieder.
Was bringt die DGUV 112-198 Folge-Schulung mit Erster Hilfe?
Vor allem, dass Ihre Ersthelfer dort stehen, wo das Risiko ist. Wer mit PSAgA arbeitet, ist bei einem Absturz ohnehin der Erste vor Ort.
Ein Ersthelfer in der Verwaltung hilft dem Monteur auf dem Dach nicht. Die Ausbildung dort anzusetzen, wo in der Höhe gearbeitet wird, bringt die Erste Hilfe an die Stelle mit dem größten Risiko. Das ist der praktische Kern dieses Formats, und er lässt sich in keiner Statistik unterbringen.
Dazu kommt der Bestand. Ihr Unternehmen muss eine bestimmte Zahl an Ersthelfern vorhalten, und die reißt, sobald ein Mitarbeiter geht oder ein Nachweis ausläuft. Hängt die Ausbildung an der jährlichen Unterweisung, wächst der Bestand mit. So bleibt die Arbeitssicherheit nicht an einer einzelnen Person hängen, und für die Planung ist genau das entscheidend.
Der zweite Vorteil ist inhaltlich. Die Erste Hilfe wird an den Situationen erklärt, die bei Höhenarbeiten tatsächlich auftreten, und nicht an allgemeinen Beispielen. Auch das Erste-Hilfe-Material im Betrieb gehört dazu: Wo hängt der Verbandkasten, ist er vollständig, und wer füllt ihn auf? Diese Kenntnisse zählen genau dann, wenn niemand Zeit zum Suchen hat.
Was ist eine Folge-Schulung nach DGUV Regel 112-198?
Die wiederkehrende Unterweisung zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, PSAgA abgekürzt. Sie folgt auf die Erstunterweisung.
Die DGUV Regel 112-198 verlangt eine regelmäßige Wiederholung, mindestens jedoch einmal jährlich. Der Turnus wird in der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens festgelegt. Kürzere Abstände sind möglich, längere nicht.
In der Wiederholungsunterweisung geht es weniger um Theorie als um die Anwendung. Sitzen die Handgriffe, wird die Ausrüstung vor der Benutzung korrekt kontrolliert, und was hat sich im Betrieb geändert. Diese Auffrischung ist bei PSA gegen Absturz besonders wichtig, weil ein Fehler in der Höhe keine zweite Chance lässt.
Für wen ist die EASiSafe Plus Schulung gedacht?
Für Beschäftigte, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen und im Betrieb zugleich Erste Hilfe leisten sollen.
In kleineren Unternehmen sind das oft dieselben Mitarbeiter. Wer ohnehin mit Absturzgefahr arbeitet und dafür geschult ist, ist bei einem Unfall meistens auch der Anwesende, der zuerst helfen kann. Wer eine abgestürzte Person aus dem Auffangsystem herunterholen soll, braucht dafür die Unterweisung zur Rettung nach DGUV Regel 112-199. Erste Hilfe und Retten sind zwei verschiedene Dinge.
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?
Weniger, als die meisten denken. Nötig ist eine vorhandene Erstunterweisung nach DGUV Regel 112-198, bei uns EASiSafe Basic. Alles Weitere klären wir vorher mit Ihnen.
Das liegt in der Natur der Sache, denn EASiSafe Plus ist eine Folgeunterweisung und schließt an die Erstunterweisung an. Wer noch nie mit PSAgA unterwiesen wurde, fängt bei EASiSafe Basic an und ist ein Jahr später hier richtig.
Danach steht die Wiederholung ohnehin an, und dann haben Sie die Wahl: nur die Unterweisung als EASiSafe Refresh, oder dieselbe Unterweisung samt Erste-Hilfe-Ausbildung als EASiSafe Plus. Am einfachsten schicken Sie uns die vorhandenen Nachweise mit der Anfrage. Wir sehen daran, wer welchen Stand hat, und stellen den Rest zusammen.
Wie läuft die kombinierte EASiSafe Plus Schulung ab?
In zwei Teilen, die wir für Sie aufeinander abstimmen. Den ersten gestalten wir, den zweiten unser Kooperationspartner.
Der Unterweisungsteil beginnt mit einer Frage: Was ist seit dem letzten Mal anders? Eine neue Anlage, ein anderer Arbeitsplatz, ausgetauschte Ausrüstung, ein überarbeitetes Sicherheitskonzept. Danach geht es in die Praxis. Dort arbeitet jeder selbst, und zwar an dem Material, das im Betrieb auch benutzt wird. Die Ausrüstung stellen wir. Mitbringen müssen Sie nichts.
Beim Ausbildungsteil gelten die Vorgaben für betriebliche Ersthelfer, und gestaltet wird er von unserem Kooperationspartner. Geübt wird auch dort. Es geht um die Maßnahmen am verletzten Menschen, um die Alarmierung und um die Frage, wer im Betrieb was übernimmt. Um die Organisation müssen Sie sich nicht kümmern. Eine Anfrage genügt, den Rest stimmen wir ab: Reihenfolge, Termine, Gruppengröße. Sind mehrere Schichten betroffen, schlagen wir eine Aufteilung vor, damit der Betrieb weiterläuft.
Was erhalten die Teilnehmer nach der Schulung?
Für den ersten Teil eine Dokumentation mit Inhalt und Datum. Für die Erste-Hilfe-Ausbildung stellt der Kooperationspartner den Nachweis aus.
Eine Unterweisung schließt nicht mit einer Prüfung ab und führt nicht zu einem Zertifikat, das man erwerben kann. Festgehalten wird sie trotzdem, mit allen relevanten Angaben, und das sollte zeitnah erfolgen. Diese Unterlagen brauchen Sie für Ihre Ablage und gegenüber der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse. Ein Ansprechpartner für beide Nachweise. Den Termin mit dem Kooperationspartner stimmen wir ab, und Sie erhalten die Unterlagen aus beiden Teilen, ohne an zwei Stellen nachfragen zu müssen.
Bei vielen Kunden prüfen wir zusätzlich die Anlagen nach EN 795. Wo das so ist, kennen wir die Fristen ohnehin und erinnern Sie an den nächsten Termin, wenn Sie das möchten. Fällt die Prüfung in denselben Zeitraum, kommt jemand einmal statt zweimal. Dieselbe Logik gilt für die Unterlagen: Prüfprotokoll, Unterweisungsnachweis und Ersthelfer-Nachweis liegen dann zum selben Stichtag vor.
Sind beide Bestandteile gesetzlich verpflichtend?
Beide beruhen auf Pflichten des Arbeitsschutzes, betreffen aber unterschiedliche Personenkreise.
Die Unterweisung zu PSA gegen Absturz gilt für jeden, der die Ausrüstung benutzt. Die Ersthelfer-Ausbildung gilt für die Personen, die ein Betrieb dafür benennt.
Geregelt ist beides im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 1, den Grundsätzen der Prävention. Dazu kommen die gesetzlichen Vorgaben der Unfallversicherungsträger. Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, nicht bei den Versicherten. Wie viele betriebliche Ersthelfer erforderlich sind, ergibt sich aus den Vorgaben der Unfallversicherungsträger und aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Erstausbildung betriebliche Ersthelfer und die anschließende Fortbildung laufen in einem eigenen Turnus, unabhängig vom Jahresrhythmus der Unterweisung. Beides zusammenzulegen ist deshalb eine Frage der Planung, nicht der Vorschrift.
