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Veranstaltungsbeschreibung 

Kombinierte DGUV 112-198 Folge-Schulung + Erste Hilfe – EASiSafe Plus

  • Folgeunterweisung PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198
  • Ergänzt um eine Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Für Anwender, die zugleich betriebliche Ersthelfer sind
  • Setzt die PSAgA-Erstunterweisung voraus
  • Vorkenntnisse in Erster Hilfe sind nicht nötig
  • Praktische Übungen in beiden Teilen
  • Ein Termin, zwei Nachweise

1.234,00 

Vereinbaren Sie Ihren Termin mit uns oder senden Sie uns Ihre Rückfragen zur Schulung.

PSAgA-Schulung plus Erste Hilfe

Folgeunterweisung PSAgA und Ausbildung in Erster Hilfe

Geübt wird praxisnah an der Absturzsicherung, die bei Ihnen im Einsatz ist, und an den Maßnahmen, die ein Ersthelfer im Betrieb tatsächlich braucht. Beide Teile stimmen wir aufeinander ab.

Zwei Termine, eine Anfrage

Von der Anfrage bis zu zwei Nachweisen

Sie schicken uns die vorhandenen Nachweise, die Teilnehmerzahl und Ihre Schichtplanung.

Vor dem Termin:

  • Wir sehen an den Nachweisen, wer welchen Stand hat und wie lange er noch gültig ist. Daraus ergibt sich, ob jemand die Erstausbildung als Ersthelfer erhält oder die Fortbildung. Welcher Fall auf wen zutrifft, stimmen wir vorab mit dem Kooperationspartner ab. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, was zuerst dran ist.
  • Wir legen Reihenfolge, Termine und Gruppengröße fest. Um die Organisation des zweiten Teils müssen Sie sich nicht kümmern, eine Anfrage genügt. Sind mehrere Schichten betroffen, schlagen wir eine Aufteilung vor, damit der Betrieb weiterläuft.
  • An die Personen selbst stellt das Format wenige Anforderungen: volljährig, körperlich voll belastbar, schwindelfrei. Auszubildende dürfen auch vor dem achtzehnten Geburtstag teilnehmen. Ob jemand gesundheitlich geeignet ist, entscheiden Sie im Betrieb. Die arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen ermächtigten Arzt läuft davon getrennt.

Am Schulungstag:

  • Teil eins folgt der DGUV Regel 112-198 und beginnt mit den Änderungen seit dem letzten Termin. Danach die Kontrolle vor der Benutzung: Woran ein Schaden an Auffanggurten und Verbindungsmitteln erkennbar ist, wann ein Teil nicht weiter benutzt werden darf, und was Aufgabe des Anwenders bleibt. Diese Sichtkontrolle ersetzt die jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen nicht, sie steht daneben. Im Praxisteil arbeitet jeder selbst an dem Material, das im Betrieb auch benutzt wird.
  • Teil zwei gestaltet unser Kooperationspartner. Vermittelt werden die Maßnahmen, die im Notfall angewendet werden, bis die öffentliche Rettungskette übernimmt. Bei Unfällen an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr sind die Gefahren andere als im Büro, und die medizinische Erstversorgung richtet sich danach. Geübt wird auch hier. Dazu gehören die Alarmierung und die Frage, wer im Betrieb was übernimmt.

Nach der Unterweisung:

  • Für Teil eins erhalten Sie eine Dokumentation mit Inhalt und Datum, für Teil zwei stellt der Kooperationspartner den Nachweis aus. Beides kommt über uns, Sie müssen nicht an zwei Stellen nachfragen.
  • Prüfen wir Ihre Anlagen ohnehin nach EN 795, kennen wir die Fristen und erinnern auf Wunsch an den nächsten Termin. Fällt die Prüfung in denselben Zeitraum, kommt jemand einmal statt zweimal.

Kein Vorwissen erforderlich

Erhalten die Teilnehmer eine Erstausbildung oder eine Fortbildung?

Das richtet sich nach dem Stand der Person. Ersthelfer muss dafür niemand schon sein, die Ausbildung ist Bestandteil des Formats.

  • Wer noch nicht als betrieblicher Ersthelfer benannt ist, erhält im zweiten Teil die Erstausbildung.
  • Wer bereits benannt ist und im Turnus steht, erhält die Fortbildung und bleibt damit gültig.
  • Mitbringen muss niemand etwas, ausgebildet wird auch ganz ohne Vorkenntnisse in Erster Hilfe.
  • Welcher Fall auf wen zutrifft, stimmen wir vorab anhand Ihrer Nachweise mit dem Partner ab.
  • Der Ersthelfer-Turnus läuft in eigenem Rhythmus, unabhängig von der jährlichen Unterweisung.

Beides zusammenzulegen ist deshalb eine Frage der Planung, nicht der Vorschrift.

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Zwei Anbieter, ein Ansprechpartner

Wer die beiden Bestandteile gestaltet

Der erste Teil kommt von uns, der zweite von unserem Kooperationspartner:

  • Unterweisung: Unser Fachpersonal errichtet und prüft dieselben Systeme, an denen geübt wird.
  • Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906: Anlagen nach EN 795 prüfen wir im eigenen Leistungsumfang.
  • Herstellerübergreifend: Wir schulen ohne Produktbindung, an Breuer, ABS Safety, LUX-top, SKYLOTEC.
  • Erste Hilfe: Die Ausbildung übernimmt der Kooperationspartner nach den geltenden Vorgaben.
  • Ein Ansprechpartner: Termine, Reihenfolge und beide Nachweise laufen über uns.

Wer schon einmal so geschult wurde, erkennt den Aufbau wieder. Schulung heißt hier vor allem üben, in beiden Teilen.

Die Abstimmung der beiden Termine übernehmen wir. Sie stellen eine Anfrage, nicht zwei.

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden

Erste Hilfe und Rettung sind nicht dasselbe

Die beiden Begriffe werden im Alltag durcheinandergebracht. Für die Kurswahl ist der Unterschied entscheidend, weil unterschiedliche Regelwerke gelten.

Was Erste Hilfe abdeckt

  • Maßnahmen am verletzten Menschen, nachdem er am Boden liegt
  • Alarmierung und Versorgung, bis die Rettungskette übernimmt
  • Vorgaben für betriebliche Ersthelfer, Bestandteil dieses Formats

Was die Rettung abdeckt

  • Eine im Gurt hängende Person technisch herunterholen
  • Grundlage ist die DGUV Regel 112-199, nicht die 112-198
  • Vermittelt wird das in der Familie EASiRescue, nicht hier

Was zu keinem von beiden gehört

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge, durchgeführt von einem ermächtigten Arzt
  • Sie ist kein Bestandteil dieses Formats. Dieses gilt nur vorbereitend in einer Notsituation
EASi Tec GmbH4.9
Basierend auf 19 Rezensionen
Von der Beratung bis zur Fertigstellung alles reibungslos gelaufen. Überragende Beratung Termingetreue Ausführung Sehr freundliches und zuvorkommendes Personal. Im Thema Absturzsicherung genau der richtige Partner. Chef und Mitarbeiter sind sehr freundlich auch bei Fragen wenn die Sicherheitstechnik schon montiert ist. -Freundlich -Zuvorkommend -Zuverlässig -Kompetent Und jährliche abnahmen der Sicherheitstechnik bieten sie auch mit an also alles aus einer Hand. Super das es so Firmen noch gibt die einem mit Rat und Tat zurseite stehen Danke an die Firma EASI Tec immer wieder gerne
Antwort vom Eigentümer:Hallo Klever Junge, eine so ausführliche und tolle Bewertung freut uns. Vielen Dank! Gerne stehen wir Ihnen, auch für unsere nächsten geplanten Projekte jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Ihre EASi Tec GmbH
Ein sehr kompetentes Team. Freundlicher Kontakt und sehr zuverlässige und professionelle Arbeit. Deutliche Weiterempfehlung!
Antwort vom Eigentümer:Hallo Frau Methner, wir freuen uns sehr über Ihre positve Berwertung. Das Lob an unser Team richte ich gerne aus. Auch wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Projekte mit ihrem Unternehmen. Ihre EASi Tec GmbH
Sehr freundlicher Kontakt, Zuverlässigkeit und Professionalität. Eine gute Beratung und ein sehr gutes Leistungs-Preis-Verhältnis. Immer wieder gern!
Antwort vom Eigentümer:Hallo Herr Niewiadomski, Zuverlässigkeit und Professionalität werden in unserem Unternehmen groß geschrieben, deswegen freut es uns das Sie zufrieden waren und unsere Leistung für die Wartung Ihrer Absturzsicherung immer wieder in Anspruch nehmen. Vielen Dank für die Zusammenarbeit. Ihre EASi Tec GmbH
Zufrieden mit den Leistungen, gute Kommunikation, flexibel in allen Belangen. Man merkt das dieses eine durch den Unternehmer geführte Firma ist. Immer wieder werden wir die Leistungen in Anspruch nehmen.
Antwort vom Eigentümer:Hallo Herr Dressen, vielen Dank für Ihre Bewertung. Unserer Firma liegt es auch sehr am Herzen, das unsere Kunden immer einen kompetenten Ansprechpartner haben. wir freuen uns sehr über Ihre gute Bewertung und freuen uns auf weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. Ihre EASi Tec GmbH
IMMER WIEDER EASI TEC! Das super freundliche, sowie kompetente Team von EasiTec GmbH steht mir als Landschaftsgärtner, gerade im Bereich der Pflege von Dachbegrünungen bereits seit einiger Zeit zur Seite. Hierbei wurde ich vom ersten Kontakt professionell beraten sowie im weiteren Verlauf bestens begleitet. Riesen Dank an das gesamte Team. Ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit.
Antwort vom Eigentümer:Hallo Herr Görtz, wir freuen uns sehr eine so positive und ausführliche Berwertung von Ihen zu lesen. Ihr Lob an unser Team richten wir sehr gerne aus. Auch wir freuen uns auf eine angeneme weitere Zusammenarbeit. Ihre EASi Tec GmbH
Antwort vom Eigentümer:Hallo Herr Naujoks, vielen Dank für Ihre 5 Sterne. Wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit. Ihre EASi Tec GmbH
sehr zuverlässiger, angenehmer u. kompetenter Geschäftspartner mit dem ich sehr gerne zusammenarbeite. Absolut empfehlenswert!!!
Antwort vom Eigentümer:Hallo Herr van Bebber, wir bedanken uns für Ihre freundliche Bewertung. Auch wir freuen uns auf eine weitere professionelle und kompetente Zusammenarbeit mit Ihnen. Ihre EASi Tec GmbH
Professionelle Firma,freundlicher Service, sehr gute Fachleute Ich empfehle es jedem 👍👍👍
Antwort vom Eigentümer:Hallo Herr Krawczyk, vielen Dank für Ihre gute Bewertung. Wir bedanken uns für Ihre Empfehlung und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Ihre EASi Tec GmbH
Schnelle Bearbeitung des Auftrags, kompetente Beratung, unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis, zu 100% weiterzuempfehlen. Update: Wir haben die EASi Tec GmbH nun für 3 weitere Gebäude beauftragt und einen Wartungsvertrag für die Absturzsicherung für 3 Jahre abgeschlossen und wieder hat Alles reibungslos funktioniert. Vielen Dank für die kompetente Arbeit. Wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit.
Antwort vom Eigentümer:Hallo La Ho, eine schnelle Bearbeitung und eine kompetente Beratung sind für uns sehr wichtig und daher freuen wir uns sehr über Ihre sehr Aussagekräftige bewertung und freuen uns ihr Unternehmen als langjährigen Kunden auch weiterhin betreuen zu können. Vielen Dank Ihre EASi Tec GmbH
Wir als Unternehmen beauftragen die EASi Tec GmbH schon lange als Partner für die Wartung und Montage unserer Absturzsicherung. Ein Unternehmen welches auf Augenhöhe mit uns zusammenarbeitet. Die Kompetenz der Mitarbeiter ist herausragend, man merkt wie gut das Firmenklima ist und das spiegelt sich auch in der professionellen und zügigen Arbeit wider. Die EASi Tec GmbH führt Aufträge zügig und zuverlässig aus. Jederzeit einen vertrauenswürdigen und zuverlässigen Ansprechpartner zu haben, ist bei dem Thema Wartung und Montage von Absturzsicherung unumgänglich und dies erfüllen vor Allem Herr Wittek und der Geschäftsführer Herr Carragher. Zudem ist die sehr professionelle und übersichtliche Internetseite hilfreich, um einen Einblick in die umfangreichen Arbeiten der EASi Tec GmbH zu bekommen. Wir bedanken uns für die professionelle Zusammenarbeit und freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit mit Ihnen und ihrem Team.
Antwort vom Eigentümer:Wir die EASiTEc GmbG möchten uns bei Ihnen für Ihre tolle ausführliche Bewertung bedanken. Auch wir freuen uns weiterhin Ihre Wartungen und Montagen der Absturzsicherung durchführen zu können. Vielen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Mit freundlichen Grüßen Ihre EASiTEc GmbH

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Häufig gestellte Fragen

Ansprechpartner

Christopher Carragher

Geschäftsführer

Was ist die EASiSafe Plus Schulung genau?

Ein kombiniertes Schulungsformat aus zwei Teilen: der wiederkehrenden PSAgA-Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 und einer ergänzenden Erste-Hilfe-Ausbildung.

Den ersten Teil dieses Seminars führen wir durch. Die Ausbildung in Erster Hilfe erfolgt im Rahmen unserer Kooperationsstruktur, also durch einen Partner mit umfassender Tiefe in dem Gebiet. Die Abstimmung der beiden Teile übernehmen wir.

Inhaltlich entspricht der erste Teil dem Kurs EASiSafe Refresh. Wer keine Erste Hilfe braucht, ist mit diesem Kurs ebenso gut bedient. Beide Kurse vermitteln dieselben Inhalte zur Anwendung von PSAgA. Schulung heißt hier vor allem üben. Wir schulen herstellerunabhängig, und wer schon einmal so geschult wurde, erkennt den Aufbau wieder.

Was bringt die DGUV 112-198 Folge-Schulung mit Erster Hilfe?

Vor allem, dass Ihre Ersthelfer dort stehen, wo das Risiko ist. Wer mit PSAgA arbeitet, ist bei einem Absturz ohnehin der Erste vor Ort.

Ein Ersthelfer in der Verwaltung hilft dem Monteur auf dem Dach nicht. Die Ausbildung dort anzusetzen, wo in der Höhe gearbeitet wird, bringt die Erste Hilfe an die Stelle mit dem größten Risiko. Das ist der praktische Kern dieses Formats, und er lässt sich in keiner Statistik unterbringen.

Dazu kommt der Bestand. Ihr Unternehmen muss eine bestimmte Zahl an Ersthelfern vorhalten, und die reißt, sobald ein Mitarbeiter geht oder ein Nachweis ausläuft. Hängt die Ausbildung an der jährlichen Unterweisung, wächst der Bestand mit. So bleibt die Arbeitssicherheit nicht an einer einzelnen Person hängen, und für die Planung ist genau das entscheidend.

Der zweite Vorteil ist inhaltlich. Die Erste Hilfe wird an den Situationen erklärt, die bei Höhenarbeiten tatsächlich auftreten, und nicht an allgemeinen Beispielen. Auch das Erste-Hilfe-Material im Betrieb gehört dazu: Wo hängt der Verbandkasten, ist er vollständig, und wer füllt ihn auf? Diese Kenntnisse zählen genau dann, wenn niemand Zeit zum Suchen hat.

Was ist eine Folge-Schulung nach DGUV Regel 112-198?

Die wiederkehrende Unterweisung zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, PSAgA abgekürzt. Sie folgt auf die Erstunterweisung.

Die DGUV Regel 112-198 verlangt eine regelmäßige Wiederholung, mindestens jedoch einmal jährlich. Der Turnus wird in der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens festgelegt. Kürzere Abstände sind möglich, längere nicht.

In der Wiederholungsunterweisung geht es weniger um Theorie als um die Anwendung. Sitzen die Handgriffe, wird die Ausrüstung vor der Benutzung korrekt kontrolliert, und was hat sich im Betrieb geändert. Diese Auffrischung ist bei PSA gegen Absturz besonders wichtig, weil ein Fehler in der Höhe keine zweite Chance lässt.

Für wen ist die EASiSafe Plus Schulung gedacht?

Für Beschäftigte, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen und im Betrieb zugleich Erste Hilfe leisten sollen.

In kleineren Unternehmen sind das oft dieselben Mitarbeiter. Wer ohnehin mit Absturzgefahr arbeitet und dafür geschult ist, ist bei einem Unfall meistens auch der Anwesende, der zuerst helfen kann. Wer eine abgestürzte Person aus dem Auffangsystem herunterholen soll, braucht dafür die Unterweisung zur Rettung nach DGUV Regel 112-199. Erste Hilfe und Retten sind zwei verschiedene Dinge.

Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?

Weniger, als die meisten denken. Nötig ist eine vorhandene Erstunterweisung nach DGUV Regel 112-198, bei uns EASiSafe Basic. Alles Weitere klären wir vorher mit Ihnen.

Das liegt in der Natur der Sache, denn EASiSafe Plus ist eine Folgeunterweisung und schließt an die Erstunterweisung an. Wer noch nie mit PSAgA unterwiesen wurde, fängt bei EASiSafe Basic an und ist ein Jahr später hier richtig.

Danach steht die Wiederholung ohnehin an, und dann haben Sie die Wahl: nur die Unterweisung als EASiSafe Refresh, oder dieselbe Unterweisung samt Erste-Hilfe-Ausbildung als EASiSafe Plus. Am einfachsten schicken Sie uns die vorhandenen Nachweise mit der Anfrage. Wir sehen daran, wer welchen Stand hat, und stellen den Rest zusammen.

Wie läuft die kombinierte EASiSafe Plus Schulung ab?

In zwei Teilen, die wir für Sie aufeinander abstimmen. Den ersten gestalten wir, den zweiten unser Kooperationspartner.

Der Unterweisungsteil beginnt mit einer Frage: Was ist seit dem letzten Mal anders? Eine neue Anlage, ein anderer Arbeitsplatz, ausgetauschte Ausrüstung, ein überarbeitetes Sicherheitskonzept. Danach geht es in die Praxis. Dort arbeitet jeder selbst, und zwar an dem Material, das im Betrieb auch benutzt wird. Die Ausrüstung stellen wir. Mitbringen müssen Sie nichts.

Beim Ausbildungsteil gelten die Vorgaben für betriebliche Ersthelfer, und gestaltet wird er von unserem Kooperationspartner. Geübt wird auch dort. Es geht um die Maßnahmen am verletzten Menschen, um die Alarmierung und um die Frage, wer im Betrieb was übernimmt. Um die Organisation müssen Sie sich nicht kümmern. Eine Anfrage genügt, den Rest stimmen wir ab: Reihenfolge, Termine, Gruppengröße. Sind mehrere Schichten betroffen, schlagen wir eine Aufteilung vor, damit der Betrieb weiterläuft.

Was erhalten die Teilnehmer nach der Schulung?

Für den ersten Teil eine Dokumentation mit Inhalt und Datum. Für die Erste-Hilfe-Ausbildung stellt der Kooperationspartner den Nachweis aus.

Eine Unterweisung schließt nicht mit einer Prüfung ab und führt nicht zu einem Zertifikat, das man erwerben kann. Festgehalten wird sie trotzdem, mit allen relevanten Angaben, und das sollte zeitnah erfolgen. Diese Unterlagen brauchen Sie für Ihre Ablage und gegenüber der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse. Ein Ansprechpartner für beide Nachweise. Den Termin mit dem Kooperationspartner stimmen wir ab, und Sie erhalten die Unterlagen aus beiden Teilen, ohne an zwei Stellen nachfragen zu müssen.

Bei vielen Kunden prüfen wir zusätzlich die Anlagen nach EN 795. Wo das so ist, kennen wir die Fristen ohnehin und erinnern Sie an den nächsten Termin, wenn Sie das möchten. Fällt die Prüfung in denselben Zeitraum, kommt jemand einmal statt zweimal. Dieselbe Logik gilt für die Unterlagen: Prüfprotokoll, Unterweisungsnachweis und Ersthelfer-Nachweis liegen dann zum selben Stichtag vor.

Sind beide Bestandteile gesetzlich verpflichtend?

Beide beruhen auf Pflichten des Arbeitsschutzes, betreffen aber unterschiedliche Personenkreise.

Die Unterweisung zu PSA gegen Absturz gilt für jeden, der die Ausrüstung benutzt. Die Ersthelfer-Ausbildung gilt für die Personen, die ein Betrieb dafür benennt.

Geregelt ist beides im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 1, den Grundsätzen der Prävention. Dazu kommen die gesetzlichen Vorgaben der Unfallversicherungsträger. Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, nicht bei den Versicherten. Wie viele betriebliche Ersthelfer erforderlich sind, ergibt sich aus den Vorgaben der Unfallversicherungsträger und aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Erstausbildung betriebliche Ersthelfer und die anschließende Fortbildung laufen in einem eigenen Turnus, unabhängig vom Jahresrhythmus der Unterweisung. Beides zusammenzulegen ist deshalb eine Frage der Planung, nicht der Vorschrift.