Veranstaltungsbeschreibung
DGUV 112-198 Folge-Schulung – EASiSafe Refresh
- Erstunterweisung gemäß DGUV Regel 112-198
- Vor der ersten Benutzung von PSAgA
- Theorie und Praxis kombiniert an einem Termin
- Ohne Vorkenntnisse buchbar
- Jeder Teilnehmer übt selbst an der Ausrüstung
- Übungen auf Ihre Arbeitsbereiche ausgerichtet
- Im Schulungszentrum oder bei Ihnen im Objekt
PSAgA-Schulung mit vollem Praxisanteil
Wiederkehrende Unterweisung zur Benutzung von PSAgA
Wer persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) benutzt, muss vor dem ersten Einsatz unterwiesen sein, nicht nachträglich. Jeder Teilnehmer legt die Ausrüstung dabei selbst an.
- Grundlage: DGUV Regel 112-198, Benutzung von PSAgA
- Turnus: mindestens einmal jährlich, personenbezogen
- Schwerpunkt: praktische Übungen, gestraffte Theorie
- Voraussetzung: Erstunterweisung mit EASiSafe Basic
- Ausrüstung: Gurte, Verbindungsmittel und Geräte gestellt
- Gruppengröße: max. 15 Teilnehmer je Praxisdurchgang
Fristen im Blick behalten
Von der Nachweisprüfung bis zum nächsten Turnus
Sie nennen uns Teilnehmerzahl, Standort und das Datum der letzten Unterweisung.
Vor dem Termin:
- Wir sehen die vorhandenen Nachweise durch und ermitteln, wann welche Person fällig ist. Gerechnet wird ab dem Datum auf dem Nachweis. Liegt der letzte Termin zwei oder drei Jahre zurück, legen wir den theoretischen Teil breiter an und führen ihn näher an EASiSafe Basic.
- Wir fragen ab, was sich seit dem letzten Jahr geändert hat. Neue Anlagen, ausgetauschte Ausrüstung, andere Arbeitsbereiche oder eine überarbeitete Gefährdungsbeurteilung ändern die Anforderungen an die Benutzung. Haben wir bei Ihnen montiert oder geprüft, kennen wir die Änderungen bereits aus den Unterlagen.
- Wir schlagen den Termin vor und stimmen die Gruppengröße ab. Der Theorieteil dauert für drei Teilnehmer so lange wie für zehn, der Praxisteil nicht. Praktikabel sind oft zwei kleinere Gruppen an einem Tag, dann bleibt die halbe Mannschaft arbeitsfähig.
Am Schulungstag:
- Der Theorieteil ist gestrafft und beginnt mit den Änderungen. Danach die Fehlerbilder: der Gurt, der über Monate zu locker getragen wird, das Verbindungsmittel, das für den Sturzraum zu lang ist, der Anschlagpunkt, der bequem liegt und nicht tragfähig ist. Zum Abschluss die Kontrolle der eigenen Ausrüstung, die unabhängig von der jährlichen Sachkundigenprüfung Aufgabe des Anwenders bleibt.
- Im Praxisteil übt jeder selbst: Auffanggurt anlegen und einstellen, mit der Anschlageinrichtung verbinden, sich im gesicherten Bereich bewegen. Anders als in der Erstunterweisung geht es nicht ums Lernen, sondern ums Wiederholen unter Beobachtung. Wer seinen eigenen Gurt mitbringt, übt daran, und wir sehen uns Verschmutzung, Abnutzung und verstellte Schnallen gleich mit an.
Nach der Unterweisung:
- Sie erhalten die Teilnahmebescheinigungen mit Datum, aus dem sich die nächste Fälligkeit ergibt.
- Wir erinnern an den nächsten Turnus. Wer Prüfung, Wartung und Fristen dauerhaft nicht selbst nachhalten will, kann die Unterweisungstermine über EASiCare mit den Prüffristen der Anlagen zusammenführen.
Klar geregelt
Wann ist die Folgeunterweisung nach DGUV Regel 112-198 fällig?
Nach der Erstunterweisung wiederkehrend, bei persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz mindestens einmal jährlich. Kürzere Abstände sind möglich.
- Vorgegeben über DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 112-198. Kürzere Abstände kann Ihre Gefährdungsbeurteilung vorsehen, längere nicht.
- Gerechnet wird ab dem Datum auf dem Nachweis, nicht ab dem Jahreswechsel. Wer im Oktober anfängt, ist im Oktober wieder dran.
- Fällig wird pro Person, nicht pro Betrieb. Auch gelegentliche Arbeit in absturzgefährdeten Bereichen braucht einen eigenen Nachweis.
- Ein Sammelmonat funktioniert, solange vorgezogen wird. Wer verschiebt, hat zeitweise keinen gültigen Unterweisungsstand.
- Neben dem Turnus zählen Anlässe. Ein neues System, eine andere Tätigkeit oder ein Beinaheunfall löst eine Unterweisung aus.
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Aus der Praxis
Unterwiesen wird von Monteuren und Prüfern
Unsere Referenten kommen aus dem laufenden Betrieb:
- Montage: Unser Fachpersonal errichtet die Systeme und weiß, wie daran angeschlagen wird.
- Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906: Die Befunde aus der jährlichen Prüfung nach EN 795 sind die Fehlerbilder im Kurs.
- Herstellerübergreifend: Breuer, ABS Safety, LUX-top und SKYLOTEC gehören zum Tagesgeschäft.
- Material statt Folien: Gurte und Höhensicherungsgeräte liegen auf dem Tisch, der Falldämpfer aufgeschnitten daneben.
- Ein Ansprechpartner: Analyse über EASiRisk, Umsetzung über EASiWork, Prüfung über EASiCare, auf derselben Objektkenntnis.
Gezeigt wird es so ausführlich, wie wir einen neuen Kollegen einarbeiten würden. Was hält wie viel, woran ein Teil zu erkennen ist, das nicht mehr benutzt werden darf, und warum ein Anschlagpunkt tragfähig ist und der bequemere daneben nicht.
Ihre verbaute Anlage können Sie nicht mitbringen, Fotos und das Prüfprotokoll aber schon. Damit klären wir im Termin, wie an Ihrem System richtig angeschlagen wird.
Nachweis fehlt, Zutritt fehlt
Was passiert, wenn die Unterweisung überfällig ist?
Die Tätigkeit darf bis zur nachgeholten Unterweisung nicht ausgeführt werden. Verantwortlich dafür ist der Arbeitgeber, nicht der Beschäftigte.
Im eigenen Betrieb
- Die Tätigkeit ruht, bis der Termin nachgeholt ist
- Bei einer Begehung durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde wird die fehlende Unterweisung beanstandet
Beim Auftraggeber
- Das Fremdfirmenmanagement prüft den Unterweisungsnachweis vorab
- Ohne gültigen Nachweis verweigern viele Auftraggeber den Zutritt zur Baustelle oder zum Werksgelände
Im Schadensfall
- Die Beweislast liegt beim Betrieb
- Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht unterwiesen
Passend zu Ihren Aufgaben
