Veranstaltungsbeschreibung
DGUV 112-199 Erst-Schulung – EASiRescue Basic
- Erstunterweisung gemäß DGUV Regel 112-198
- Vor der ersten Benutzung von PSAgA
- Theorie und Praxis kombiniert an einem Termin
- Ohne Vorkenntnisse buchbar
- Jeder Teilnehmer übt selbst an der Ausrüstung
- Übungen auf Ihre Arbeitsbereiche ausgerichtet
- Im Schulungszentrum oder bei Ihnen im Objekt
Kursinformationen
Erstunterweisung zum Retten mit persönlicher Schutzausrüstung
Die Unterweisung deckt den Teil ab, den die PSAgA-Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 offenlässt: das Herunterholen einer Person, die im Gurt hängt und sich nicht selbst befreien kann.
- Grundlage: DGUV Regel 112-199, Retten mit PSA gegen Absturz
- Ablauf: Theorieteil und praktische Rettungsübungen an einem Tag
- Ausrüstung: Rettungsgeräte, Gurte und Verbindungsmittel gestellt
- Kombinierbar: PSAgA-Erstunterweisung nach DGUV Regel 112-198
- Nachweis: Teilnahmebescheinigung für Ihre Dokumentation
- Gruppengröße: max. 15 Teilnehmer je Praxisdurchgang
Vorbereitet üben statt improvisieren
Von der Anfrage bis zur wiederkehrenden Unterweisung
Sie nennen uns Teilnehmerzahl, Standort und die Bereiche, in denen mit PSAgA gearbeitet wird.
Vor dem Termin:
- Wir klären die Zugänge, die vorhandenen Anschlagpunkte und die Höhen. Davon hängt ab, welches Rettungsverfahren bei Ihnen überhaupt greift, und damit auch, was im Praxisteil geübt wird. Objekte, die wir ohnehin prüfen, kennen wir bereits mit ihren Besonderheiten. Ist das Gebäude neu für uns, gehen wir es vorab telefonisch durch.
- Sie reichen die vorhandenen PSAgA-Nachweise ein. Daran sehen wir, wer bereits nach DGUV Regel 112-198 unterwiesen ist und wer nicht. Bei gemischten Gruppen planen wir den ersten Teil so, dass niemand zweimal dasselbe hört.
- Wir schlagen den Termin vor und stimmen die Gruppengröße ab. Der Theorieteil dauert für zwei Teilnehmer so lange wie für zehn, der Praxisteil nicht. Wird die Gruppe groß, teilen wir sie auf, damit nicht die halbe Mannschaft gleichzeitig fehlt.
Am Schulungstag:
- Der Theorieteil behandelt das Hängetrauma, die Rettungsverfahren und die Grenzen der öffentlichen Rettung. Dazu kommen die organisatorischen Fragen, an denen eine Rettung im Ernstfall meist scheitert: Wer alarmiert, wer holt die Ausrüstung, wer übernimmt danach die Erste Hilfe.
- Im Praxisteil führt jeder Teilnehmer eine vollständige Rettung selbst aus. Rettungsgerät bedienen, die hängende Person erreichen, kontrolliert ablassen oder aufholen, übergeben. Geübt wird ebenso die Eigensicherung des Retters, denn wer eine hängende Person erreichen will, bewegt sich selbst im absturzgefährdeten Bereich. Dieser Teil wird nicht abgekürzt.
Nach der Unterweisung:
- Sie erhalten die Teilnahmebescheinigungen und eine Dokumentation, die sich der Gefährdungsbeurteilung beilegen lässt.
- Wir erinnern Sie an die wiederkehrende Unterweisung. Die DGUV Regel 112-199 verlangt, dass die praktischen Übungen wiederholt werden, bezogen auf die Rettungsmaßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz. Den Jahresabstand gibt das übergeordnete Regelwerk vor.
Klar geregelt
Wer braucht die Erstunterweisung nach DGUV Regel 112-199?
Alle, die im Ernstfall eine im Gurt hängende Person herunterholen sollen. Wer das ist, legt der Betrieb fest, und wir helfen bei der Auswahl.
- Nicht jeder Anwender muss retten können. Erforderlich ist, dass immer jemand erreichbar ist, der es kann.
- Mindestens zwei unterwiesene Personen vor Ort. Die DGUV Regel 112-199 nennt keine Zahl, die Betriebssicherheitsverordnung eine Frist.
- In kleinen Teams sind es meist alle. In größeren Betrieben benannte Personen je Schicht und Bereich.
- Keine Alleinarbeit an Einzelanschlageinrichtungen, weil ein Sturz in die Auffangausrüstung dort jederzeit möglich ist.
- Festgelegt wird der Kreis in Gefährdungsbeurteilung und Rettungskonzept. Letzteres erstellen wir mit EASiRisk, falls es fehlt.
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Aus der Praxis
Unterwiesen wird von Monteuren und Prüfern
Unsere Referenten kommen aus dem laufenden Betrieb:
- Montage: Wer den Anschlagpunkt setzt, weiß, ob er sich im Rettungsfall erreichen lässt.
- Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906: Wir stehen ein Jahr später wieder auf der Fläche und sehen, wie sie genutzt wird.
- Herstellerübergreifend: Breuer, ABS Safety, LUX-top und SKYLOTEC gehören zum Tagesgeschäft.
- Objektkenntnis: Zugänge und Anschlagpunkte kennen wir bei Bestandskunden aus der Prüfung.
- Ein Ansprechpartner: Rettungskonzept über EASiRisk, Umsetzung über EASiWork, Prüfung über EASiCare.
Aus dieser Arbeit wissen wir, welche Stellen im Notfall zum Problem werden. Eine Attika ohne zweiten Zugang, ein Schacht, ein Anschlagpunkt, der für die Rettung zu tief sitzt. Genau das geben wir im Kurs weiter.
Deshalb üben wir kein Verfahren, das bei Ihnen gar nicht anwendbar wäre. Welche Situationen in Ihrem Betrieb realistisch sind, klären wir vor dem Termin.
Verstehen. Anwenden. Sicher handeln.
Warum die PSAgA-Unterweisung allein nicht ausreicht
Ein Auffangsystem hat seine Aufgabe erfüllt, sobald der Sturz aufgefangen ist. Die Person hängt danach im Gurt, und damit verschiebt sich die Aufgabe.
Was die PSAgA-Unterweisung abdeckt
- Benutzung von Auffangsystemen nach DGUV Regel 112-198
- Schutz für die Person, die die Ausrüstung selbst trägt
- Endet mit dem aufgefangenen Sturz
Wo die Rettung beginnt
- Reglos im Gurt zu hängen belastet den Kreislauf, es kann zum Hängetrauma kommen
- Rettungsausrüstung ist dafür da, jemand anderen zu erreichen und zu bewegen
- Andere Geräte, andere Handgriffe, und die verunfallte Person kann nicht mithelfen
Warum der Notruf nicht genügt
- Die öffentliche Rettung benötigt Zugang, Anfahrt und Aufbauzeit
- Dachflächen hinter einer Attika, Schächte oder Silos sind von außen nicht in Minuten erreichbar
Passend zu Ihrem Stand
