Veranstaltungsbeschreibung
DGUV 112-198 Erst-Schulung – EASiSafe Basic
- Erstunterweisung gemäß DGUV Regel 112-198
- Vor der ersten Benutzung von PSAgA
- Theorie und Praxis kombiniert an einem Termin
- Ohne Vorkenntnisse buchbar
- Jeder Teilnehmer übt selbst an der Ausrüstung
- Übungen auf Ihre Arbeitsbereiche ausgerichtet
- Im Schulungszentrum oder bei Ihnen im Objekt
PSAgA-Schulung mit vollem Praxisanteil
Erstunterweisung zur Benutzung von PSAgA
Wer persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) benutzt, muss vor dem ersten Einsatz unterwiesen sein, nicht nachträglich. Jeder Teilnehmer legt die Ausrüstung dabei selbst an.
- Grundlage: gemäß DGUV Regel 112-198, Benutzung von PSAgA
- Anlass: vor Aufnahme der absturzgefährdeten Tätigkeit
- Ablauf: Theorie und Praxis kombiniert an einem Termin
- Voraussetzung: keine, auch ohne Vorkenntnisse buchbar
- Ausrüstung: Gurte, Verbindungsmittel und Geräte gestellt
- Gruppengröße: max. 15 Teilnehmer je Praxisdurchgang
Unterwiesen, bevor es losgeht
Von der Anfrage bis zum ersten Einsatz
Vor dem Termin:
- Wir sehen vorhandene Nachweise durch und ordnen ein, ob eine Erst- oder eine Folgeunterweisung ansteht. Ein Nachweis aus einem früheren Arbeitsverhältnis ersetzt die Unterweisung im neuen Betrieb nicht, weil sie sich auf Ihre Arbeitsplätze und Ihre Ausrüstung beziehen muss. Für die Einordnung hilft er trotzdem.
- Wir klären, welche Arbeitsplätze und welche Systeme bei Ihnen vorkommen. Wer auf Dachflächen unterwegs ist, übt anders als jemand an einer Steigleiter, in einer Hubarbeitsbühne oder in engen Räumen und Schächten. Danach richten sich die Schwerpunkte im Praxisteil.
- Wir schlagen den Termin vor und stimmen die Gruppengröße ab. Bei sehr verschiedenen Arbeitsbereichen in einer Gruppe stimmen wir die Praxisanteile vorher im Einzelnen mit Ihnen ab. Der Ablauf steht erst mit Ihrer Zustimmung fest.
Am Schulungstag:
- Der Theorieteil ordnet ein, wann die Benutzung von PSAgA zulässig ist. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz, allen voran Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 112-198. Welche Inhalte dabei im Einzelnen behandelt werden, steht weiter unten in den häufigen Fragen.
- Im Praxisteil kommt die Ausrüstung in die Hand, unter fachkundiger Anleitung und mit einem eigenen Durchgang für jeden Teilnehmer. Die praxisnahe Ausrichtung der Übungen richtet sich nach der Situation, in der später gearbeitet wird. Typische Fehlanwendungen gehören dazu: falsch belastete Anschlagpunkte, zu lange Verbindungsmittel, ein zu locker sitzender Gurt.
Nach der Unterweisung:
- Teilnahme und Inhalte werden dokumentiert. Eine Prüfung gibt es nicht, dafür kontrollieren die Referenten im Praxisteil laufend, ob die Handgriffe sitzen.
- Wir erinnern an die Folgeunterweisung. Auf Wunsch legen wir sie mit der jährlichen Prüfung Ihrer Ausrüstung auf einen Tag; Prüffristen und wiederkehrende Leistungen laufen bei uns über EASiCare.
Pflicht vor dem ersten Einsatz
Für welche Beschäftigten ist EASiSafe Basic gedacht?
Für alle, die regelmäßig oder gelegentlich mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) arbeiten und dafür noch keinen Unterweisungsnachweis haben.
- Dachdecker, PV-Monteure, Haustechnik, Facility Management und Wartungsteams auf Dachflächen.
- Industrie und Gebäudebetrieb, wo Schächte, Behälter oder enge Räume betreten werden müssen.
- Höhenarbeiter und Montageteams, die an ungesicherten Absturzkanten und Steigleitern arbeiten.
- Neue Mitarbeiter ohne Nachweis, auch wenn sie in einem früheren Betrieb unterwiesen wurden.
- Verantwortliche ohne eigene Anwendung gehören dagegen in das Seminar für Führungskräfte.
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Erklären reicht uns nicht
Unterwiesen wird von Monteuren und Prüfern
Unsere Referenten kommen aus dem laufenden Betrieb:
- Montage: Unser Fachpersonal errichtet die Systeme und weiß, wie daran angeschlagen wird.
- Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906: Die Befunde aus der jährlichen Prüfung nach EN 795 sind die Beispiele im Kurs.
- Herstellerübergreifend: Breuer, ABS Safety, LUX-top und SKYLOTEC gehören zum Tagesgeschäft.
- Ohne Produktbindung: Behandelt werden die Systeme, die bei Ihnen verbaut sind oder benutzt werden.
- Aus einer Hand: Was hier unterwiesen wird, haben wir über EASiPlan geplant und über EASiWork montiert.
Woran eine Vorschrift im Betrieb tatsächlich scheitert, sehen wir bei Montage und Prüfung. Diese Fälle nehmen wir mit in den Kurs, statt sie zu konstruieren.
Bleibt nach dem Termin eine Frage zur Anlage offen, verfolgen wir sie weiter, mit Prüfung, Begehung oder einem Sicherheits- und Nutzungskonzept.
Wer wofür zuständig ist
Verantwortung im Arbeitsschutz richtig verteilen
Die Unterweisung ist eine Arbeitgeberpflicht. Danach verteilt sich die Verantwortung auf drei Rollen, die sich nicht gegenseitig ersetzen.
Der Arbeitgeber
- Lässt vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen
- Legt den erforderlichen Turnus in der Gefährdungsbeurteilung fest
- Dokumentiert Teilnahme und Inhalte
Die unterwiesene Person
- Führt die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung selbst durch
- Erkennt Schäden und sondert betroffene Ausrüstung aus
- Meldet Auffälligkeiten an der Anlage weiter
Der Sachkundige oder die befähigte Person
- Übernimmt die jährliche Prüfung der Ausrüstung
- Prüft ortsfeste Anlagen nach EN 795
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Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine DGUV 112-198 Erst-Schulung besuchen?
Alle Beschäftigten, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen, brauchen vor dem ersten Einsatz eine Erstunterweisung nach DGUV Regel 112-198.
Die Pflicht dazu trifft den Arbeitgeber. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und nach DGUV Vorschrift 1 muss er seine Beschäftigten über die Gefahren an ihren Arbeitsplätzen unterweisen, bevor sie eine Tätigkeit aufnehmen. Für PSA gegen Absturz konkretisiert die DGUV Regel 112-198 diese Vorgaben.
Betroffen sind alle absturzgefährdeten Tätigkeiten, bei denen technische Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Abdeckungen nicht ausreichen. Dazu zählen Arbeiten auf Dachflächen, an Steigleitern, in Hubarbeitsbühnen, an ungesicherten Absturzkanten sowie Arbeiten in Schächten, Behältern und engen Räumen. Ob Höhenarbeiter, Haustechnik, Wartungsteam oder Montage: entscheidend ist die Gefährdung, nicht die Berufsbezeichnung.
Mitarbeiter, die ausschließlich über Schutzmaßnahmen entscheiden, ohne selbst mit der Ausrüstung zu arbeiten, sind im Seminar „Gefährdungsbeurteilung Absturz für Führungskräfte“ besser aufgehoben.
Was ist eine Erst-Schulung nach DGUV Regel 112-198?
Die Erstunterweisung vermittelt Beschäftigten, wie persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz korrekt benutzt wird, bevor sie damit arbeiten. Theorie und Praxis gehören zusammen.
Die DGUV Regel 112-198 trägt den Titel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“. Sie beschreibt die Anforderungen an Auswahl, Benutzung, Prüfung und Unterweisung umfassend und gehört zu den zentralen Richtlinien der Arbeitssicherheit bei Arbeiten in der Höhe. Wer die Erstunterweisung besucht hat, kann seine Ausrüstung im Betrieb einsetzen und weiß, worauf es dabei ankommt.
Ob Sie Schulung, Kurs oder Unterweisung sagen: gemeint ist dasselbe Format. Im Regelwerk und in unseren Unterlagen heißt es Erstunterweisung. Nach der Teilnahme gilt eine Person als unterwiesene Person im Sinne der Regel und darf mit PSAgA arbeiten. Die wiederkehrende Prüfung der Ausrüstung übernimmt darüber hinaus ein Sachkundiger oder eine befähigte Person. Auch das bekommen Sie bei uns.
Höhenrettung ist ein eigenes Fachgebiet mit eigener Regel. Für die Rettung aus Höhen und Tiefen gilt die DGUV Regel 112-199. Das Retten mit PSAgA vermitteln wir in EASiRescue Basic und stimmen beide Termine auf Wunsch aufeinander ab.
Welche Inhalte vermittelt die 112-198 Erst-Schulung?
Der Kurs vermittelt die gesetzlichen Grundlagen, die Bestandteile von Auffangsystemen und die richtige Anwendung, geübt an der Ausrüstung.
Zu den theoretischen Inhalten gehören:
- die Vorschriften und Vorgaben zur Absturzgefahr,
- die Rangfolge der Schutzmaßnahmen von technisch über organisatorisch bis persönlich,
- die Bestandteile von Auffangsystemen mit Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Höhensicherungsgerät und mitlaufendem Auffanggerät,
- die Auswahl geeigneter Anschlagpunkte,
- die Bedeutung von Sturzräumen und Pendelsturz
- sowie die Gefahr eines Hängetraumas.
Die praktischen Übungen umfassen das Anlegen und die richtigen Einstellungen der Ausrüstung am Körper, das Verbinden mit der Anschlageinrichtung, das Bewegen im gesicherten Bereich und die Überprüfung der Ausrüstung vor der Benutzung. Auch typische Fehlanwendungen werden gezeigt.
Welche Schwerpunkte gesetzt werden, richtet sich nach den Arbeitsplätzen und Tätigkeiten der Teilnehmer. Bei sehr verschiedenen Arbeitsbereichen in einer Gruppe stimmen wir die Praxisanteile vorher umfassend mit Ihnen ab.
Wie läuft eine 112-198 Erst-Schulung bei EASiTec ab?
Die Schulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide finden an einem Termin statt, der praktische Teil mit Übungen an der Ausrüstung.
Am Anfang steht die Einordnung: Wo entsteht Absturzgefahr, welche Schutzmaßnahmen greifen in welcher Reihenfolge und wann ist der Einsatz von PSAgA überhaupt zulässig. Danach geht es um die individuelle Ausrüstung zur Absturzsicherung, ihren Arbeitsalltag und ihren Anwendungsbereich.
Im praktischen Teil arbeiten die Teilnehmer selbst mit der Ausrüstung, die Anwendung wird Schritt für Schritt geübt. Die Durchführung übernehmen Fachkräfte, die Absturzsicherungssysteme im Tagesgeschäft montieren und prüfen. Dadurch stammen die Beispiele aus realen Anlagen und nicht aus einer Präsentation. Vor dem Termin klären wir, welche Arbeitsbereiche und welche Systeme in Ihrem Unternehmen vorkommen. Auf dieser Grundlage richten wir die Übungen aus. Der Ablauf steht erst mit Ihrer Zustimmung fest, und den Termin stimmen wir mit der verantwortlichen Führung im Betrieb ab.
Wann ist eine Erstunterweisung nach 112-198 notwendig?
Vor der ersten Benutzung von PSA gegen Absturz. Das gilt für neue Mitarbeiter ebenso wie für Beschäftigte, die bisher keine Unterweisung erhalten haben.
Die Erstunterweisung ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person mit PSAgA arbeiten darf. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, nicht nachträglich. Danach wird die Unterweisung entsprechend wiederholt, bei PSA gegen Absturz mindestens einmal jährlich. Ändern sich später die Ausrüstung, das Verfahren oder der Arbeitsbereich, ist erneut zu unterweisen.
Das ist dann keine Erstunterweisung mehr, sondern eine anlassbezogene Unterweisung außerhalb des Turnus, die wir als EASiSafe Refresh durchführen. Ob in Ihrem Fall eine Erstunterweisung oder eine Wiederholungsunterweisung ansteht, klären wir vorab anhand der vorhandenen Nachweise.
Wie lange dauert eine Schulung nach DGUV 112-198?
Die Erstunterweisung ist als Halbtages- oder Ganztagesformat aufgebaut, weil Theorie und praktische Übungen zusammen in einem Termin stattfinden.
Wie viel Zeit erforderlich ist, hängt von der Teilnehmerzahl, von den Arbeitsbereichen und von der Anzahl der Systeme ab, die geübt werden sollen. Eine Gruppe mit einheitlichen Tätigkeiten kommt schneller durch die praktischen Übungen als eine Gruppe mit sehr verschiedenen Arbeitsplätzen. Die Erstunterweisung erfordert mehr Zeit als eine Wiederholungsunterweisung, weil die Grundlagen zusätzlich zu vermitteln sind. Den konkreten Zeitrahmen nennen wir bei der Terminanfrage.
Findet am Ende der Schulung eine Prüfung statt?
Nein. Eine Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 endet nicht mit einer Prüfung wie eine Ausbildung zum Sachkundigen. Die Teilnahme und die Inhalte werden dokumentiert.
Im praktischen Teil kontrollieren die Referenten laufend, ob die Handgriffe korrekt ausgeführt werden. Genau darin liegt der Zweck der Übungen: Fähigkeiten sollen sitzen, bevor die Ausrüstung im Betrieb zum Einsatz kommt. Diese Wirksamkeitsprüfung gehört zu den erforderlichen Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz. Ein reines Vorlesen genügt nicht. Zu unterscheiden ist die Unterweisung von der jährlichen Prüfung der Ausrüstung. Diese Überprüfung führt ein Sachkundiger oder eine befähigte Person durch. Die Sichtkontrolle vor jeder Anwendung übernimmt dagegen der Anwender selbst.
Wie lange ist der Nachweis einer 112-198 Schulung gültig?
Bis zur nächsten fälligen Unterweisung. Bei PSA gegen Absturz verlangt die DGUV Regel 112-198 eine Wiederholung mindestens einmal jährlich.
Eine feste Gültigkeitsdauer wie bei einem Zertifikat gibt es also nicht. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens, in der der Arbeitgeber den erforderlichen Turnus festlegt. In der Praxis hat sich die jährliche Wiederholungsunterweisung durchgesetzt, weil die praktischen Fähigkeiten im Umgang mit der Schutzausrüstung sonst nachlassen.
Die Wiederholungsunterweisung führen wir als EASiSafe Refresh durch oder als EASiSafe Plus, verbunden mit einer Ausbildung in Erster Hilfe. Zusätzlich kann eine Unterweisung außerhalb des Turnus notwendig werden, etwa nach einem Beinaheunfall, nach einer Änderung der Ausrüstung oder wenn bei einer Begehung Auffälligkeiten sichtbar werden. Wir erinnern Sie auf Wunsch an den nächsten fälligen Termin und können die Wiederholungsunterweisung mit der Prüfung Ihrer Ausrüstung an einem Tag kombinieren.
Warum die Erstunterweisung bei EASiTec durchführen?
Weil unsere Referenten dieselben Systeme im Tagesgeschäft planen, montieren und prüfen, an denen im Kurs geübt wird.
Unser Fachpersonal verfügt über die Qualifikation als Sachkundiger nach DGUV Grundsatz 312-906 und übernimmt nicht nur Ihre PSAgA Schulung, sondern auch die jährliche Prüfung von Anlagen nach EN 795. Aus dieser Arbeit stammen die Beispiele, mit denen wir in der Schulung erklären, warum eine Vorschrift existiert und wo sie im Betrieb tatsächlich reißt. Als Fachgeschäft arbeiten wir herstellerunabhängig mit mehreren Systemanbietern zusammen.
Wir schulen deshalb ohne Produktbindung und behandeln die Systeme, die bei Ihnen verbaut sind oder benutzt werden. Unterweisung, Prüfung und Prävention bleiben damit bei einem Ansprechpartner.
