Rettungskonzept
Das Rettungskonzept wird teilweise auch Rettungsplan genannt und ist im Grunde eine sogenannte besondere Betriebsanweisung, in der beschrieben steht, wie man sich bei einer Rettung von verunfallten Personen verhalten soll. Die dazugehörigen Paragrafen sind §10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 §8, §24, §25, §29 und §31. Je nach Gefährdungsbeurteilung wird die Art sowie der Umfang der Maßnahmen zur Rettung festgelegt.
Allgemeines zum Rettungskonzept
Die Grundregel besagt, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist seine Arbeitnehmer vor Gefahren und Folgegefahren zu schützen, die während der Arbeit auftreten können. Hierzu gehört nicht nur die Frage, was nach einem Unfall gemacht werden soll, sondern auch die Auswahl der passenden PSA.
Diese Fragen sollten nicht erst nach dem Unfall geklärt werden, da der Betroffene und auch die Helfer sonst zusätzlicher Gefahr ausgesetzt sind oder aufgrund fehlender Ausrüstung zu lange auf Hilfe warten müssen.
Welche Punkte sollten berücksichtigt werden?
Jedes Unternehmen benötigt verschiedene Maßnahmen in einem Rettungskonzept, da sie an die jeweiligen Umstände und Einflüsse angepasst werden müssen. Hierbei werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt, wie das Material, wie PSAgA und Rettungsausrüstung, die örtlichen Faktoren, wie Hochhaus oder Einfamilienhaus und vieles Weitere.
Das Grundkonzept, welches von den Unternehmen angepasst wird, sieht wie folgt aus:
- Ruhe bewahren!
- Beachtung des Eigenschutzes
- Den Verunfallten kontaktieren und zur Selbsthilfe ermutigen
- Notruf wählen (112)
- Rettungsmaßnahmen einleiten und durchführen
- Erste Hilfe leisten
Wichtige Fragen zum Rettungskonzept
- Warum kann nicht auf die Feuerwehr gewartet werden?
Da die Feuerwehr in Summe einiges an Zeit braucht bi sie eintrifft, ist es wichtig, dass bereits im Vorhinein gehandelt wird. Die Feuerwehr erhält den Notruf, dann rüsten sie sich aus und fahren los. Zuzüglich der Fahrtzeit geht also einige Zeit um, bevor sie helfen können. An der Unfallstelle müssen sie erst einmal den Unfallort erkunden, ihn vorbereiten und eventuell Spezialkräfte nachfordern. Daher sollten Maßnahmen bereits am Arbeitsort eingeleitet werden, die dann von der Feuerwehr übernommen werden.
- Kann der Kollege einfach wieder hochgezogen werden?
Im Grunde ist dieser Gedanke nicht abwegig, seinen Kollegen wieder am Verbindungsmittel und über die Kante hochzuziehen, jedoch handelt es sich meist um verschwendete Mühe und obendrein ist es sehr gefährlich. In den meisten Fällen reicht auch die Kraft mehrerer Kollegen nicht, um den Verunfallten über die Kante des Daches zu ziehen.
- Kann das Seil nicht einfach durchgeschnitten werden und darauf gehofft werden, dass der Verunfallte den weiteren Sturz überlebt?
Wichtig ist, dass das Durchtrennen des Seils niemals ein Teil des Rettungskonzeptes. Dies darf auch nur mit höchster Vorsicht geschehen und nur als letzter Notausweg genutzt werden. Dadurch, dass meistens nicht nur das vorgesehene Seil, sondern auch das Sicherungsseil durchgetrennt wird, ist es bereits bei Training zu schweren Unfällen gekommen. Hierbei spielt es auch eine große Rolle, ob der Verunfallte auf den Boden fällt oder in ein Sicherungssystem.
- Müssen auf der Baustelle immer ausgebildete Höhenretter dabei sein?
Auf der Baustelle muss nicht immer ein ausgebildeter Höhenretter anwesend sein. Es kann zwar üblich sein, gerade auf größeren Baustellen oder wenn die Lagen unübersichtlich sind, jedoch ist es keine Pflicht. Das Team besteht dann meistens aus drei Leuten, die speziell für Notfälle ausgebildet sind.
- Kann man diese Aufgabe den Mitarbeitern zumuten?
Tatsächlich ist es für jeden Mitarbeiter zumutbar. Unter der entsprechenden Anleitung kann jeder Mitarbeiter die Rettungsausrüstung kennen lernen und dies regelmäßig üben. Meist entsteht die Sorge, dass einiges an Körperkraft oder komplexen Vorgängen gefordert wird, jedoch kann dies durch die richtige Rettungsausrüstung ausgeglichen werden.