Steigleiter Wartung

Zulässige Standhöhe: Sicherheit bei der Verwendung von mobilen Leitern

Die Verwendung von Leitern als Arbeitsgerät erfordert besondere Sorgfalt, insbesondere wenn es um die Einhaltung der zulässigen Standhöhe geht. Diese Höhe variiert je nach Art der Leiter und ist entscheidend für die Sicherheit bei der Nutzung, sowohl als Verkehrsweg als auch als Arbeitsplatz.

Was ist die zulässige Standhöhe?

Die zulässige Standhöhe bezieht sich auf die maximale Höhe, die bei der Nutzung einer mobilen Leiter sicher erreicht werden darf. Diese Höhe ist je nach Leitertyp unterschiedlich, da sie auf die Stabilität und den sicheren Einsatz der Leiter abgestimmt ist.

Standhöhe bei verschiedenen Leitertypen

  • Podestleitern und Stehleitern mit Haltebügel: Bei diesen Leitern darf bis zum Podest bzw. bis zur obersten Stufe mit Haltebügel gestiegen werden. Das Podest oder der Haltebügel bieten zusätzliche Sicherheit und Stabilität.
  • Stehleitern ohne Haltebügel: Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die obersten zwei Stufen dürfen nicht betreten werden, da sie lediglich zur seitlichen Stabilisierung der Beine dienen.
  • Anlegeleitern: Bei Anlegeleitern dürfen die obersten drei Sprossen oder Stufen nicht genutzt werden. Diese dienen nur zum Festhalten, unabhängig davon, ob die Leiter an eine Wand gelehnt oder frei mit einem Überstand von 1 Meter aufgestellt wird.
  • Mehrzweck- oder Vielzweckleitern: Bei diesen Leitern ist es wichtig, die obersten vier Stufen oder Sprossen nicht zu betreten, um ein Kippen der Leiter zu vermeiden.

Nutzung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz

Leitern dürfen als hochgelegener Arbeitsplatz nur bis zu einer Standhöhe von 2 Metern verwendet werden. Arbeiten in einer Höhe zwischen 2 und 5 Metern sind nur für kurze Zeiträume, maximal zwei Stunden pro Arbeitsschicht, zulässig. Dies liegt an der erhöhten Absturzgefahr und der ergonomischen Belastung, die mit der Nutzung tragbarer Leitern verbunden ist. Für Standplätze über 5 Metern müssen sicherere Alternativen, wie Rollgerüste oder Hubarbeitsbühnen, in Betracht gezogen werden.

Leitern als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen

Leitern können auch als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen dienen, sofern der Höhenunterschied nicht mehr als 5 Meter beträgt. Diese Verwendung ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Gefährdungsbeurteilung bestätigt, dass ein sicherer Zugang möglich ist und der Einsatz anderer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig wäre.

Fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste

Für Arbeiten in größeren Höhen können auch fahrbare Arbeitsbühnen oder Fahrgerüste verwendet werden. Dabei dürfen diese im Freien eine maximale Belaghöhe von 8 Metern und in geschlossenen Räumen ohne Windlast eine Höhe von 12 Metern nicht überschreiten. Es ist wichtig, dass am Einsatzort eine klare Aufbau- und Verwendungsanleitung bereitgestellt wird, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten.

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