Sicherheitsdachhaken
Manchmal fallen Arbeiten an einem Steildach an, bei denen kein kollektiver Schutz gegen Absturz möglich ist. Hier werden die einzelnen Arbeiter mit Sicherheitsdachhaken gesichert, welche fest mit dem Dach verbunden sind. Ein Dachhaken besteht hierbei aus einer typischen Anschlagöse und einem Haken, der an Dachleitern und Dachdeckerstühlen eingehakt werden kann. Geprüft, Hergestellt und gekennzeichnet werden sie nach DIN EN 517
Typen der Sicherheitsdachhaken
Grundsätzlich unterscheidet die DIN EN 517 zwischen zwei Typen, wenn es um Sicherheitsdachhaken geht. Typ A Dachhaken sind lediglich für Zugkräfte entlang der Falllinie ausgelegt und werden dementsprechend nur verwendet, wenn die zu sichernde Person unter dem Haken arbeitet. Unter dem Typ B sind jene Haken zusammengefasst, bei denen die Zugkräfte in Fallrichtung, aber auch parallel zum Dach wirken können.
Die richtige Nutzung
Sicherheitsdachhaken werden vorrangig dazu genutzt, Dacharbeiter mithilfe ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, oder kurz PSAgA, zu sichern, aber auch dazu, Dachdecker-Aufgehleitern zu befestigen. Diese bieten den Arbeitern eine feste Auftritt Möglichkeit und können mit Winkeln von bis zu 75° genutzt werden. Hierbei muss aber beachtet werden, dass die Leiter niemals an der obersten Sprosse befestigt und ebenfalls nicht direkt an die Dachrinne gestellt werden darf.
Prüfungspflicht
Auch wenn Sicherheitsdachhaken zur Personensicherung genutzt werden können, zählen sie nicht als Anschlagpunkte. Dennoch gelten für sie dieselben Vorschriften zur regelmäßigen Prüfung und auch zur Prüfungsdokumentation. Ist die Befestigung des Dachhakens nicht einsehbar, wie zum Beispiel bei geklammerten Dächern, so müssen bei der Dokumentation der Montage Bilder von der Einbausituation beigefügt werden.