ETA – Europäische technische Bewertung

Das deutsche Institut für Technik (DIBt) vergibt auf der Grundlage der Bauprodukteverordnung die sogenannte „ETA“ (Europäisch technische Bewertung).

Wenn Bauprodukte nicht oder nicht vollständig zu einer harmonisierten Norm gehören, dann gilt die ETA als technischer Leistungsnachweis. In allen Mitgliedsstaaten ist dieser Nachweis im Sinne der Bauproduktenverordnung.

Wozu braucht man die ETA?

Es wird eine alternative Zulassung benötigt, da für festverbaute Anschlageinrichtungen aktuell eine Norm fehlt. Damit fest verbaute Anschlageinrichtungen zugelassen und verbaut werden können, wird die Zulassung der ETA benötigt.

Welchen Unterschied zwischen abZ und ETA gibt es?

Für die Zulassung der Bauprodukte, denen keine Norm zugehört sind beide Zulassungen zuständig. Die Kennzeichnung und die Gültigkeit tragen jedoch zu einem großen Unterschied bei.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist durch das Ü-Zeichen erkennbar und ist nur in Deutschland gültig.

Europäische technische Bewertung (ETA)

Die ETA wird auch european technical assestment genannt und ist in der Schweiz, der Türkei und allen EU-Mitgliedsstaaten zugelassen und die Produkte werden mit dem sogenannten „CE-Kennzeichen“ gekennzeichnet.

Welche Zulassung sollte eher genutzt werden?

Es gibt keine Zulassung, die schlechter oder besser ist als die andere, da sie denselben Stellenwert haben. Dadurch, dass die Zulassung der ETA in ganz Europa zulässig ist und das allseits bekannte CE-Kennzeichen tragen, hat die ETA einen minimalen Vorteil. Das Ü-Zeichen ist nur in Deutschland zugelassen. Also ist es in Deutschland egal, welche der beiden Zulassungen gewählt wird. Die ETA ist außerhalb von Deutschland die einzige Kennzeichnung die genutzt werden kann.

Die Anwendung auf Bauprodukten

Es kann sein, dass eine weitere vorhabenbezogene Bauartgenehmigung notwendig ist, wenn ein Bauprodukt mit einer ETA oder abZ Kennzeichnung versehen ist.

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