ASR A2.1 Technische Regeln für Arbeitsstätten
Bei der Einrichtung von Absturzsicherungen gehören die ASR A2. 1 zu den grundlegenden Vorschriften. Sie setzen die Anforderungen fest, die das Einrichten sowie das Betreiben von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen betreffen, welche von der Gefahr eines Absturzes oder der Gefahr von herabfallenden Gegenständen betroffen sind.
Was beinhaltet die ASR A2.1?
Als erstes wird in den technischen Regeln für Arbeitsstätten angesprochen, welche Gefahren durch Abstürze oder runterfallende Gegenstände wie beurteilt werden. Daraufhin werden auch in der dazugehörigen Rangfolge die Maßnahmen zuerst präventiv und dann kollektiv wirkend aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Schutzgeländer. Kollektiv wirkende Auffangeinrichtungen dürfen erst dann eingerichtet werden, wenn betriebstechnische Gründe gegen die präventiv wirkenden Maßnahmen sprechen. Auch PSAgA darf erst verwendet werden, wenn die anderen Maßnahmen, wie die präventiven oder kollektiven Maßnahmen nicht umzusetzen sind. Der Vorgang, der die Maßnahmen die möglich sind in eine Rangfolge zu bringen, wird ebenfalls für den Schutz vor herabfallenden Gegenständen wiederholt.
Im Anschluss daran beschreiben die technischen Regeln für Arbeitsstätten die Anforderungen an die dazugehörigen Maßnahmen. Diese sind beispielsweise Abmessungen, Positionen und auch die Prüflasten. Es gibt auch besondere Anforderungen für Baustellen, die in den technischen Regeln für Arbeitsstätten ebenfalls genaustens beschrieben werden.
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