Allgemeine Bauartgenehmigung

In der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) wird die Anwendung bzw. die Verwendbarkeit von Bauprodukten beschrieben. Durch sie wird das Zusammensetzen von mehreren Bauprodukten geregelt, die zu einer baulichen Anlage oder Bauart werden. Die allgemeine Bauartgenehmigung soll erzielen, dass die Sicherheit beim Zusammenspiel mehrerer Bauprodukte gewährleistet ist.

Die Bauprodukteverordnung ist für die Herstellung und den Vertrieb von Bauprodukten zuständig und unterschiedliche Zulassungen weisen diese nach. Eine Anschlageinrichtung muss, bevor sie verwendet werden kann, zunächst mit einem anderen Bauprodukt wie z.B. Beton verbunden werden. Erst wenn dies geschehen ist, findet die Anschlageinrichtung zu ihrem richtigen Zweck.

In der allgemeinen Bauartgenehmigung wird das eben genannte Zusammenspiel aus Bauprodukt 1, also Anschlageinrichtung und Bauprodukt 2, also Beton beschrieben. Dies ist sehr wichtig, um gewährleisten zu können, dass im Falle eines Sturzes die Anschlageinrichtung den dort auftretenden Kräften standhalten kann und die Verbindung nicht versagt.

Beispielsweise werden in der allgemeinen Bauartgenehmigung die Anforderungen an den Untergrund beschrieben und an das Befestigungsmaterial sowie die Belastungsrichtungen. Zur Unterstützung der allgemeinen Bauartgenehmigung dient die Montageanleitung.

Was ist die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung?

Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beschreibt im Gegensatz zur allgemeinen Bauartgenehmigung eine Abweichung der aBg oder eines speziellen Anwendungsfalls.

Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung ist dafür zuständig die allgemeine Bauartgenehmigung zu vervollständigen, da nicht alle erdenklichen Anwendungsfälle in der allgemeinen Bauartgenehmigung abgedeckt werden können.

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