Einweisung
Bevor ein Mitarbeiter in seinem neuen Arbeitsumfeld arbeiten kann, muss er in seine Werkzeuge, den Arbeitsplatz und den Arbeitsablauf eingewiesen werden. Heutzutage werden die Begriffe „Einweisung“ und „Unterweisung“ oft als Synonym verwendet, doch in der DGUV und weiteren wichtigen Regelungen wird streng zwischen den Beiden unterschieden.
Wie definiert man nun Einweisung?
Genaugenommen kann man die Einweisung als Teil der Unterweisung betrachten, doch eine Einweisung kann auch ohne den Rest einer Unterweisung ausgeführt werden. Bei einer Einweisung wird dem Mitarbeiter eine genaue Beschreibung vieler betrieblicher Themen gegeben. Ihm werden genaue Abläufe gezeigt und erläutert und er wird über besondere betriebliche Sicherheitsmaßnahmen und Besonderheiten aufgeklärt. Diese Einweisungen sind oft speziell an den jeweiligen Arbeitsplatz angepasst und sehr spezifisch.
Aber nicht nur neues Personal bekommt eine Einweisung, sondern auch die Stammbelegschaft, wenn beispielsweise eine neue Maschine im Betrieb eingeführt wird. In diesem Falle hat das Personal bereits eine Unterweisung in das Gerät und den Umgang bekommen, sodass sie lediglich auf den neuen Gerätetyp eingewiesen werden. Hierbei wird unter anderem durch Verwendung der Gebrauchsanleitung auf die Besonderheiten der Maschine hingewiesen. Eine Einweisung wird in eben jener Gebrauchsanleitung auch empfohlen. Die Einweisung selbst kann durch jede geeignete Person gehalten werden. Ob eine Person geeignet ist, entscheidet der Unternehmer, je nach Produkt kann der Hersteller aber auch Qualifikationen empfehlen, die geeignete Personen haben sollten.
Der große Unterschied zwischen Einweisung und Unterweisung
Beide Maßnahmen verfolgen dasselbe Ziel: die Mitarbeiter auf den Umgang mit Material vorbereiten, um Handlungssicherheit herstellen und Unfälle so gering wie möglich zu halten. Jedoch muss zwischen den Beiden streng unterschieden werden. Eine Unterweisung wird oft in einer gewissen Form gehalten, besteht häufig aus Theorie- und Praxisteilen und hat allgemein einen höheren Stellenwert, als eine Einweisung. Eine Unterweisung setzt unter anderem voraus, dass der zu Unterweisende keine Kenntnisse zu dem Gerät hat und daher unterwiesen und umfangreich informiert werden muss, während bei einer Einweisung bestehende Kenntnisse erweitert und in kurzer Form übermittelt werden können.