DGUV Information 201-054
Bei der DGUV Information 201-054 geht es um die Regelungen der Arbeitssicherheit bei Dacharbeiten.
Was versteht man unter Dacharbeiten?
Dacharbeiten sind unter anderem die Herstellung, Änderung, Instandhaltung und der Abriss von Dachbekleidungen, Dachkonstruktionen, Dachbedichtungen und Dachdeckungen sowie auch ihre Unterkonstruktionen.
Zu Dacharbeiten zählen auch Arbeiten, die Bauteile die an das Dach angrenzen, abgrenzen oder durchdringen beinhalten, wie zum Beispiel Dachrinnen, Gauben, Blitzableiter, Attiken oder Lichtkuppeln.
Was nicht zu Dacharbeiten gehört sind dagegen Schneeräumarbeiten, Betonierarbeiten und Arbeiten an Photovoltaikanlagen.
Was beinhaltet die DGUV Information?
In den Kapiteln drei und vier geht es in dieser DGUV Information um das Thema Absturzsicherung. Dabei geht es um die verschiedenen Einsatzfelder und Situationen und welche Sicherung dort verwendet werden muss. Die Sicherung gegen Absturz ist bereits ab einer Fallhöhe von einem Meter einzuhalten. Falls Arbeiten an oder über Stoffen stattfinden, in die man einsinken kann, muss immer eine Absturzsicherung verwendet werden, unabhängig von der Höhe. Maßnahmen zum Kollektivschutz, wie Seitenschutz oder Auffangeinrichtungen und PSAgA sind hier als Absturzsicherung genannt. Kollektivschutz sollte immer der PSAgA vorgezogen werden. PSAgA sollte nur verwendet werden, wenn Kollektivschutz nicht möglich ist.
Wie wird PSAgA bei Dacharbeiten eingesetzt?
PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) wird nur dann eingesetzt, wenn aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen oder aufgrund baulicher Gegebenheiten andere Schutzmaßnahmen nicht angewandt werden können. Damit die Nutzer ihre Ausrüstung richtig befestigen können, ist es wichtig, dass geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden sind. Die Anschlageinrichtung ist nur dann zuverlässig, wenn die Ausrüstung sich nicht von der Anschlageinrichtung lösen kann und wenn die eingeleitete Kraft von 9 kN von ihr ohne zu Versagen getragen werden kann. Die eingeleitete Kraft erhöht sich pro Person, die zusätzlich an der Anschlageinrichtung befestigt wird um 1 kN.
Von wem darf PSAgA verwendet werden?
Damit der benötigte Fallschutz gewährleistet werden kann, darf PSAgA nur von Leuten genutzt werden, die entsprechend unterwiesen wurden. Doch auch die Anwendung der Rettungsmaßnahmen aus dem Rettungskonzept müssen unterrichtet worden sein. In der Unterweisung müssen auch praktische Übungen vorhanden sein.